Auskunftsanspruch gegenüber Notar auch nach Kauf?

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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Y

ypg

Das mit dem Auftrag ist für mich ja auch der Knackpunkt. Ich wars nicht. Mein Bauleiter schreibt mir ebenfalls, dass er die Firma nicht beauftragt hat. Die Firma selbst sagte mal in einem Telefonat (an das man sich nun nicht mehr erinnern kann...), dass sie von der Gemeinde beauftragt wurde.

Daher auch meine Antwort: Bitte an den Auftraggeber wenden.

Die Satzung sagt bei uns folgendes:
Anhang anzeigen 20202

Hier wird also der Grundstücksanschluss mit dem Hausanschluss gleichgesetzt

Anhang anzeigen 20203

Dadurch ist die Gemeinde verpflichtet anzuschließen.
Anhang anzeigen 20204

Das bei 1) ist nun auch so ein Ding: Wenn ich die Rechnung der Firma bezahle gehört MIR der Anschluss. Nicht der Gemeinde... soll ich 1€ Wegegeld für jeden Liter Wasser verlangen? :D

Bei 3) wird klargestellt, dass die Gemeinde den Hausanschluss baut

Kommen wir zu den Kosten laut Satzung (und so wars 1:1 auch im Kaufvertrag drin)

Anhang anzeigen 20205

Das sind zugleich auch die EINZIGEN Nenngrößen für die Kosten - von einer Längenbeschränkung ist nicht die Rede.

Im Kaufvertrag steht dann:



Ich sehe einfach nur an keiner Stelle auch nur irgendeinen Hinweis, dass für mich für den Wasseranschluss ab einer bestimmten Länge Mehrkosten entstehen, die ich an eine mir unbekannte Firma der freien Wirtschaft zahlen soll.

Ich versuche seit über 2 Monaten sowohl von Gemeinde als auch der Firma eine Grundlage für die Rechnung zu bekommen. Es gab darauf drei Reaktionen:
- das Vorlagen zum Einschüchterungsgespräch
- die Info mit "das machen wir immer schon so"
- die Mahnung

Mir liegt wenig daran, daraus jetzt einen Rechtsstreit zu machen. Wenn die Sache zu zahlen ist dann ist Sie das. Wenn nicht, dann nicht. Daher eben mein Wunsch nach einer belastbaren Auskunft durch den Notar.
Sorry, es wird zwar gleichgesetzt mit dem Gleichheitszeichen, aber ja auch erklärt. Und in der Erklärung lese ich heraus, dass es sich nicht um den Hausanschluss handelt, sondern um die Grundstückserschliessung.
Weiter unten ist es noch definierter, was Du wohl überlesen hast... mit Tapatalk kann ich nicht zurückblicken, noch zitieren.

Ich Speicher mal und mal gleich noch ein Edit...
 
Y

ypg

Das mit dem Auftrag ist für mich ja auch der Knackpunkt. Ich wars nicht. Mein Bauleiter schreibt mir ebenfalls, dass er die Firma nicht beauftragt hat. Die Firma selbst sagte mal in einem Telefonat (an das man sich nun nicht mehr erinnern kann...), dass sie von der Gemeinde beauftragt wurde.

Daher auch meine Antwort: Bitte an den Auftraggeber wenden.

Die Satzung sagt bei uns folgendes:
Anhang anzeigen 20202

Hier wird also der Grundstücksanschluss mit dem Hausanschluss gleichgesetzt

Anhang anzeigen 20203

Dadurch ist die Gemeinde verpflichtet anzuschließen.
Anhang anzeigen 20204

Das bei 1) ist nun auch so ein Ding: Wenn ich die Rechnung der Firma bezahle gehört MIR der Anschluss. Nicht der Gemeinde... soll ich 1€ Wegegeld für jeden Liter.
Sorry, es wird zwar gleichgesetzt mit dem Gleichheitszeichen, aber ja auch erklärt. Und in der Erklärung lese ich heraus, dass es sich nicht um den Hausanschluss handelt, sondern um die Grundstückserschliessung.
Weiter unten ist es noch definierter, was Du wohl überlesen hast... mit Tapatalk kann ich nicht zurückblicken, noch zitieren.

Ich speicher mal und mal gleich noch ein Edit...

auskunftsanspruch-gegenueber-notar-auch-nach-kauf-255396-1.jpg


So, hier siehst Du, dass nicht Hausanschluss, sondern Grundstücksanschluss gemeint ist. Und Dein Denkfehler.

Fazit, mein Fazit: ich glaube, es liegt ein Verständnisproblem vor. Der Verkäufer, der die Ersvhliessung mit anbietet, hat ja grundsätzlich mit den Hausanschlüssen überhaupt nichts zu tun.
Insofern legt der Verkäufer auch auf keine rechtsverbindliche Definition der Ersvhliessung wert, wenn es so etwas überhaupt gibt.
Es mag zwar sein, dass es andere (hier oder da) anders sehen, dass es diese rechtsverbindliche Definition gar nicht gibt... wie auch immer: ich bin der Meinung, dass der Verkäufer (hier die Gemeinde) sicherlich irgendwo das Gesetz in der Schublade hat, wir Bauherren sicherlich auch einen Passus irgendwo mal über die Grundsätzlichkeit gelesen haben müssen, aber nicht gemerkt haben, wie auch immer...
Fraglich ist jetzt natürlich der AG der Firma.
Ich kann mich nicht erinnern, ob wir diese Firma beauftragt haben, auf unseren Grund zu buddeln, oder ob es Serviceleistung war. Ich weiß nur: vor dem Grundstück Gemeinde, auf dem Grundstück wir... wenn es ums Bezahlen geht. Und bei letzteres spielen natürlich die Meter eine Rolle. Und: es war und ist bei uns nur eine Firma, die landkreisweit aufbuddelt... ich kann mir nicht vorstellen, dass wir uns selbst drum gekümmert haben. Bei uns macht es nur eine Firma, und die wird beauftragt. Bezahlen mussten dann irgendwann wir! Ist ja _bauseits_!

Der Notar ist raus, da ihr den KV 14 Tage vorab bekommen habt, den ihr mit jeglichen Mitteln hättet überprüfen können. Dann ist ja das Notariatsgespräch, wo ihr den Notar hättet löchern können. Jetzt ist er unterschrieben. Was bleibt, ist ein Gespräch mit einem Sachverständigen, den ihr bezahlen müsst.
Wir als Bauherren-Forum können das Wissen nicht leisten.
Viel Glück.
 
Zuletzt bearbeitet:
DReffects

DReffects

o, hier siehst Du, dass nicht Hausanschluss, sondern Grundstücksanschluss gemeint ist. Und Dein Denkfehler.
Hallo ypg, danke für Deinen ausführlichen Beitrag.

Tut mir leid, dass ich dir nicht direkt folgen kann. Wo genau siehst du meinen Denkfehler? Die Gemeinde ist zugleich Wasserversorger (sofern das Relevanz hat)

In der Satzung wird "Grundstücksanschluss" mit dem Weg von "Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle" definiert. Der Grundstücksanschluss endet, so die Satzung, mit der Hauptabsperrvorrichtung (und die liegt innerhalb meines Gebäudes).

Magst du mir das bitte nochmal ausführlicher erläutern? :)

Nicht dass das hier falsch rüber kommt - mir geht es nicht im entferntesten darum, mich um fällige Zahlungen zu drücken. Ich sehe aktuell einfach nur den Anschluss über den Gebührenbescheid der Gemeinde bezahlt - nicht durch eine Rechnung einer anderen Firma.
Nichts wäre mir lieber, als das mit Sicherheit (egal ob für mich positiv oder negativ) geklärt zu haben - ein Streit vor Gericht ist da tausendfach unangenehmer. Das Verhalten der Gemeinde läuft allerdings für mich unter "Kungelei" - warum kann weder Firma noch Gemeinde innerhalb von zwei Monaten einfach sagen auf welcher Rechtsgrundlage das passiert?

Man hatte mir seitens der Gemeinde zwischenzeitlich sogar angeboten, auf 3 der 9 berechneten Meter zu verzichten. Quasi als Schweigegeld - oder zumindest kommt es mir so vor.

Ich kann mich nicht erinnern, ob wir diese Firma beauftragt haben, auf unseren Grund zu buddeln, oder ob es Serviceleistung war. Ich weiß nur: vor dem Grundstück Gemeinde, auf dem Grundstück wir... wenn es ums Bezahlen geht. Und bei letzteres spielen natürlich die Meter eine Rolle.
Also zumindest für unsern Fall kann ich das überhaupt nicht so klar trennen wie Du. Wir haben von der Gemeinde so einiges aufs Grundstück bekommen - z.B. eine Regenwasserzisterne. Ebenfalls bezahlt über den Grundstückskauf.

Wir als Bauherren-Forum können das Wissen nicht leisten.
Viel Glück.
Danke Dir :) Ich bin einfach um jeglichen Input dankbar - egal ob geklärt oder nicht. Erfahrungsaustausch ist bei so einem Komplexen Thema wichtig und ich möchte mir hier einfach sicher sein.
 
H

HilfeHilfe

Sorry aber was erwartest du ? Glaubst du ernsthaft der Notar gibt dir im Nachhinein was schriftliches als Beweis ? Du weißt schon das sie auch Rechtsverdreher sind
 
C

Caspar2020

Daher ganz konkret gefragt: besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung auch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags?
Konkret geantwortet; dürfte dir hier keiner außer nem Juristen ne Antwort geben.

Und gerade die Eskalation mit Anwalt usw. möchte ich vermeiden :)
Das hinzuziehen deinerseits eines Anwalts ist keine Eskalation. Es ist die einzige Möglichkeit fundiert in der Sache ein belastbare Meinung zu bekommen. Vielfach wirkt auch das "gleiche" Schreiben vom Anwalt verfasst deutlich besser, als vom einfachen Bürger.

Aber insbesondere deine konkreten Fragen (bezügliche Pflichten eines Notars etc) kann der Anwalt dir hinreichend beantworten, und dich konkret auch in deinem weiteren Vorgehen unterstützen (ob es z.B. zur Klage kommen sollte etc).

Da auch ja schon Mahnungen vorliegen, ist dies bezüglich guter Rat sinnvoll.

PS. Meine Laienmeinung dazu. Der Notar muss nur sicherstellen das der Vertrag an sich juristisch einwandfrei ist. Nicht, ob die darin vereinbarten Details einer juristischen Prüfung standhalten bzw. einwandfrei definiert werden. Es tritt nämlich bei der Beurkundung nur als Notar zu Tage, und nicht als Rechtsverdreher.
 
Nordlys

Nordlys

Du wirst DEINEN Anwalt brauchen, weil der Notar eben der Anwalt der Gemeinde ist und sich hüten wird, seinem guten Kunden in den Rücken zu fallen.
Der Grundfehler war, einen Notar zu nehmen, den der verkäufer vorgibt und den zu zahlen. Verstehste? Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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