11ant
Nein, so schlimm ist es nicht.Es ist tatsächlich so.
Da steht:
"II = Zahl der Vollgeschosse - als Höchstmaß" und "0,4 = Grundflächenzahl, siehe textliche Festsetzung Nr. 2.2", sowie in 2.2. dann "Die nach § 19 (4) Baunutzungsverordnung zulässige Überschreitung der höchstzulässigen Grundflächenzahl für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen i.S.d. § 14 Baunutzungsverordnung und bauliche Anlagen unterhalb der
Geländeoberfläche ist nur bis zu 25 % zulässig.".
Das heißt: die Grundflächenzahl 0,4 läßt Dich von 598 qm Grundstück maximal 239,2 qm bebauen, inklusive der Garage und Einfahrt 25% mehr, insgesamt also 299 qm; Vollgeschosse dürfen es zwei sein. Die Geschossflächenzahl ist hier nicht einzeln limitiert, sondern eben nur mittelbar über die Grundflächenzahl, die Geschosse und die Gebäudehöhe. Das ist quasi "Normalverbraucher-verständlich" dasselbe, als gäbe man eine maximale Baumassenzahl vor.
In 2.1 stellt "Die Straßenausbauhöhen sind auf die im Plan eingetragene Schachtdeckelhöhe 75.80 m ü NHN im Kreuzungsbereich Osthusener Straße / Einfahrt Baugebiet bezogen." klar, auf welches absolute Maß als "Null" sich die erlaubten Gebäudehöhen beziehen.
Das ist absolut angemessen, als ReNo solltest Du das in der Tat allein lesen könnenKenne mich damit nicht so gut aus *schäm*
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