Es gibt einen Bebauungsplan, halte ich mich an diesen, ist es also ein Freisteller.
Bedeutet das, ich kann theoretisch auch anders bauen, als es der Bebauungsplan vorgibt? Nur dann muss ich mir dafür die Genehmigung einholen, die mehr Geld kostet?
Ich dachte immer, man MUSS sich an den Bebauungsplan halten und dafür gibt es keine Ausnahmen.
Ja, richtig. Wenn Du nach Bebauungsplan baust, reicht im Prinzip die Genehmigungsfreistellung.
Manchmal gibt es, auch wenn man es nicht beabsichtigt, Konstellationen, die gegen einige Bestimmungen des Bebauungsplan verstoßen. Bspw. die gewünschte Dachfarbe oder -Form, Gebäudehöhe, Abstandsflächen zum öffentlichen Raum hin oder oder ....
In dem Fall kann man um eine isolierte Befreiung von der jeweiligen Festsetzung des Bebauungsplan bitten, d.h. Du bekommst eine Baugenehmigung für Dein Haus, das dem Bebauungsplan genügt, aber in dem einen Aspekt abweicht.
Bei uns ging das so: Anfrage um isolierte Befreiung (bei uns in einem winzigen Bereich zum öff. Raum hin eine Abstandsflächenunterschreitung) ging in den Bauausschuss des Gemeinderats (Grundriss), der sagte ok, dann ging es zum LRA. Dort kam dann nach 12 Wochen die Baugenehmigung.
Hätte der Grundriss nein gesagt, hätten wir den auch übergehen und direkt zum LRA gehen können, ob die dann aber die Genehmigung erteilt und sich gg die Gemeinde gestellt hätten, ist fraglich.
Also ja, Du kannst prinzipiell am Bebauungsplan vorbei bauen wollen und auch an der Gemeinde vorbei versuchen direkt bei der genehmigende Behörde eine Baugenehmigung zu erhalten. Ob das sinnvoll und erfolgsversprechend ist, ist fraglich.
Falls Du das in Erwägung ziehst, würde ich aber definitiv die Gemeinde vorher mit ins Boot holen und auch das LRA vorher fragen, wie die Aussichten sind bevor Du unnötig Zeit und Geld verpulverst.
Bei alten, sehr alten Bebauungsplan ist gefühlt die Bereitschaft Befreiungen zu bekommen etwas höher, im Neubaugebiet geringer. Hängt auch immer vom Befreiungsaspekt und auch von der geistigen Flexibilität des Gemeindebauausschuss ab. Und damit ist es leider auch eine Wundertüte.
Als Beispiel: bei uns im Neubaugebiet und Bebauungsplan ist die festgesetzte Dachfarbe (rot) ein Streitpunkt. Unzählige Anfragen gingen an den Gemeinderat, ob nicht auch Anthrazit ok wäre. Kategorische Ablehnung! Ein Bauherr hat sich einfach drüberweg gesetzt und anthrazit eingedeckt. Lange Rede kurzer Sinn, nachdem die Gemeinde das nicht akzeptieren wollte und vom LRA eine Beseitigungsanordnung forderte, hat sich das LRA den Sachverhalt (7 Grad DN, anthrazit) genauer angesehen und befunden, dass die Forderung der Farbe rot in dem Fall nicht zulässig sei. Die Beseitigungsanordnung wurde abgelehnt und die Gemeinde müsste nun gegen den Bauherren klagen, was bislang (seit 3 Jahren) nicht erfolgt ist. Auch sowas gibt es. Ob Mann so eine Welle machen muss oder einfach die Vorgaben einfach als Deal akzeptiert, ist schwer zu sagen, muss wohl jeder selbst wissen...