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ruppsn
Naja, in Summe hier 3x so vorgekommen. Da scheint Deine Meinung oder Vorstellung nicht zur erlebten Realität zu passen, was eine Behörde sicher machen oder auch nicht machen würde.Große Teile deiner Antwort sind vollkommen richtig. Aber:
Ein Teil dieser Antwort könnte die Bauherren verunsichern (frei nach Thomas de Maiziere).
Die Gefahr eines (willkürlichen) Baustopps als Schreckensszenario bei der Genehmigungsfreistellung aufzubauen und als besonderes Unterscheidungsmerkmal zur Baugenehmigung darzustellen, halte ich dann doch für etwas übertrieben. Eine Behörde wird sicher nicht auf Anruf irgendeines Menschen ungeprüft eine Baustelle stilllegen.
Überdies muss die Behörde prüfen, wenn ein Hinweis bzw. eine Aufforderung zur Überprüfung eingeht. So hier 3x geschehen:
1. Höhenlage passt augenscheinlich nicht, Anruf bei LRA, Mitarbeiter fährt raus, befindet Überprüfung für angezeigt, legt die Baustelle still
2. Abstandsflächen augenscheinlich falsch berechnet (nicht über natürlichem Gelände, sondern ab Aufschüttung), Vorsprechen beim LRA, LRA verordnet Baustopp, prüft, Bauherr muss Planung ändern
3. geänderte Planung erfüllt Grundflächenzahl und Stellplatzordnung nicht, LRA verhängt erneut Baustopp bis Vorlage geänderter Planung
Man könnte ja auch meinen, dass das LRA bei Feststellung von 2. auch sich gleich mal den Rest anschaut, aber nö, müssen ja alles die Laien aus der Nachbarschaft vorbringen...
Hätte, hätte, .... kennst Du, oder? Die Faktenlage ist eben eine andere, da helfen auch keine Annahmen. [emoji6]Und dein weitläufiger Nachbar hätte entweder gar keine Baugenehmigung bekommen oder er hätte abweichend von der Genehmigung gebaut, was ebenso zum Baustopp geführt hätte.