B
Boltiker
Hallo zusammen,
beim Erstellen der Sohlplatte ist dem Subunternehmen ein Fehler passiert. Die Platte und das Fundament wurden zu kurz erstellt. Daraufhin haben wir ein Baustopp bis zur Klärung der Sache verhängt. In der Zeit hat das Ingenieurbüro einen Vorschlag gemacht, wie das Problem gelöst werden kann (Erweiterung der Sohlplatte etc.). Der GU erweiterte zusätzlich die Gewährleistung für die Problemstellen. Diese beschränkt sich auf Abriss und Setzung der Sohlplatte.
Den Vorschlag des Statikers haben wir durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Dieser hat die Maßnahmen als unbedenklich eingestuft. Daraufhin haben wir eine Baufreigabe erteilt.
Nun flattert uns ein Schreiben des GU ein. Wir sollen eine Vereinbarung unterschreiben in der steht, dass die Leistung mangelfrei ist und vertragsgemäß anerkannt wird (vielleicht noch soweit iO).
Außerdem sollen keine Ansprüche geltend gemacht werden können (insbesondere nicht auf Schadenersatzminderung, Ansprüche aus Verzögerung usw.)
Dies finden wir nicht in Ordnung. Unsere Meinung dazu ist, dass wir ein Recht haben, Schadenersatz zu fordern, was gesetzlich geregelt ist. Also kann der GU nicht einfach sagen, wir bauen nicht weiter, wenn ihm das nicht passt.
An der Baustelle wird seit einem Monat nichts mehr gemacht. Wir gehen davon aus, dass deswegen die Übergabefrist nicht eingehalten wird. Würden wir die Vereinbarung unterschreiben, könnte wir keinen Schadenersatz (Mietkosten etc.) fordern.
Was meint ihr was die richtige Vorgehensweise hierbei ist? Kann der GU einfach den Weiterbau verweigern, weil wir Schadenersatz anmelden könnten?
Danke.
beim Erstellen der Sohlplatte ist dem Subunternehmen ein Fehler passiert. Die Platte und das Fundament wurden zu kurz erstellt. Daraufhin haben wir ein Baustopp bis zur Klärung der Sache verhängt. In der Zeit hat das Ingenieurbüro einen Vorschlag gemacht, wie das Problem gelöst werden kann (Erweiterung der Sohlplatte etc.). Der GU erweiterte zusätzlich die Gewährleistung für die Problemstellen. Diese beschränkt sich auf Abriss und Setzung der Sohlplatte.
Den Vorschlag des Statikers haben wir durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Dieser hat die Maßnahmen als unbedenklich eingestuft. Daraufhin haben wir eine Baufreigabe erteilt.
Nun flattert uns ein Schreiben des GU ein. Wir sollen eine Vereinbarung unterschreiben in der steht, dass die Leistung mangelfrei ist und vertragsgemäß anerkannt wird (vielleicht noch soweit iO).
Außerdem sollen keine Ansprüche geltend gemacht werden können (insbesondere nicht auf Schadenersatzminderung, Ansprüche aus Verzögerung usw.)
Dies finden wir nicht in Ordnung. Unsere Meinung dazu ist, dass wir ein Recht haben, Schadenersatz zu fordern, was gesetzlich geregelt ist. Also kann der GU nicht einfach sagen, wir bauen nicht weiter, wenn ihm das nicht passt.
An der Baustelle wird seit einem Monat nichts mehr gemacht. Wir gehen davon aus, dass deswegen die Übergabefrist nicht eingehalten wird. Würden wir die Vereinbarung unterschreiben, könnte wir keinen Schadenersatz (Mietkosten etc.) fordern.
Was meint ihr was die richtige Vorgehensweise hierbei ist? Kann der GU einfach den Weiterbau verweigern, weil wir Schadenersatz anmelden könnten?
Danke.