Z
Zugfly
Hallo zusammen,
Wir hätten ein Grundstück in BW und Aussicht und wollten eigentlich zwei Vollgeschosse ohne Schrägen bauen. Mit erscheinen die Angaben etwas widersprüchlich - wäre unser Plan überhaupt umsetzbar? Danke
Bebauungsplan:
WA: Z = II
maximale Gebäudehöhen:
Sattel- und Walmdach:
FH = Max. 9,00 m TH = Max. 4,30 m
Pultdach:
FH = Max. 7,80 m
Flachdach:
Max Gebäudehöhe GH = Max. 6,30 m
Zulässig sind:
Satteldach, Walmdach, Pultdach, Flachdach
Dachneigung: Satteldach, Walmdach; Pultdach;
Flachdach
33 - 40°
15 - 19°
0° - 5
Bezugspunkt ist der höchstgelegene Schnittpunkt vom Gebäudegrundriss mit vorhandenem Gelände. Für die Bestimmung der Traufhöhe wird der Schnittpunkt zwischen Außenwand und Oberkante Dachhaut (= Dacheinde- ckung) definiert, für die Firsthöhe der höchste Schnittpunkt mit der Dachein- deckung. Gebäuderücksprünge werden bei der Bestimmung der Traufhöhe außer Acht gelassen, wenn die Länge des Rücksprungs bezogen auf die zugehörige Gebäudelänge kleiner als 40 % ist. Die Traufhöhe im Bereich des nicht anzurechnenden Rücksprungs ist auf Max. 4,80 m beschränkt.
Wir hätten ein Grundstück in BW und Aussicht und wollten eigentlich zwei Vollgeschosse ohne Schrägen bauen. Mit erscheinen die Angaben etwas widersprüchlich - wäre unser Plan überhaupt umsetzbar? Danke
Bebauungsplan:
WA: Z = II
maximale Gebäudehöhen:
Sattel- und Walmdach:
FH = Max. 9,00 m TH = Max. 4,30 m
Pultdach:
FH = Max. 7,80 m
Flachdach:
Max Gebäudehöhe GH = Max. 6,30 m
Zulässig sind:
Satteldach, Walmdach, Pultdach, Flachdach
Dachneigung: Satteldach, Walmdach; Pultdach;
Flachdach
33 - 40°
15 - 19°
0° - 5
Bezugspunkt ist der höchstgelegene Schnittpunkt vom Gebäudegrundriss mit vorhandenem Gelände. Für die Bestimmung der Traufhöhe wird der Schnittpunkt zwischen Außenwand und Oberkante Dachhaut (= Dacheinde- ckung) definiert, für die Firsthöhe der höchste Schnittpunkt mit der Dachein- deckung. Gebäuderücksprünge werden bei der Bestimmung der Traufhöhe außer Acht gelassen, wenn die Länge des Rücksprungs bezogen auf die zugehörige Gebäudelänge kleiner als 40 % ist. Die Traufhöhe im Bereich des nicht anzurechnenden Rücksprungs ist auf Max. 4,80 m beschränkt.