H
HomerS.
Ich habe ein Haus geerbt. Dieses wurde ca 1950 OHNE Genehmigung in einem Schrebergarten errichtet und im laufe der Jahre ausgebaut. (Die ehemalige Schrebergartensiedlung befindet sich im inneren Außenbereich.)
Zusätzlich wurde es im laufen das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen (Strom, Abwasser etc.).
Rechtlich ist die Situation völlig unklar. In diversen schreiben wird von "behelfsheim" in anderen von "Wohnhaus" gesprochen.
Das Haus wurde die letzten Jahre nicht bewohnt und droht nun zu zerfallen.
Ich würde das Haus jedoch gerne wieder herrichten und bewohnen.
Im LRA habe ich bereits eine "formlose" Anfrage gestellt. Dort werde ich allerdings seit Monaten immer wieder vertröstet.
War jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation oder weiß, ob ein Ausbau rechtlich realisierbar ist?
Bei der extremen Wohnungsnot in der Region wäre ein Verfall des Wohnraumes ja theoretisch nicht ver
Im Internet findet man zwar einiges zu Behelfsheimen und deren recht. Allerdings wird immer von nicht erschlossenen Gebäuden geredet (fehlender Stromanschluss etc.). Dies ist hier ja nicht der Fall.
Vielen Dank im Voraus.
Zusätzlich wurde es im laufen das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen (Strom, Abwasser etc.).
Rechtlich ist die Situation völlig unklar. In diversen schreiben wird von "behelfsheim" in anderen von "Wohnhaus" gesprochen.
Das Haus wurde die letzten Jahre nicht bewohnt und droht nun zu zerfallen.
Ich würde das Haus jedoch gerne wieder herrichten und bewohnen.
Im LRA habe ich bereits eine "formlose" Anfrage gestellt. Dort werde ich allerdings seit Monaten immer wieder vertröstet.
War jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation oder weiß, ob ein Ausbau rechtlich realisierbar ist?
Bei der extremen Wohnungsnot in der Region wäre ein Verfall des Wohnraumes ja theoretisch nicht ver
Im Internet findet man zwar einiges zu Behelfsheimen und deren recht. Allerdings wird immer von nicht erschlossenen Gebäuden geredet (fehlender Stromanschluss etc.). Dies ist hier ja nicht der Fall.
Vielen Dank im Voraus.