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Zaba12
Könnt Ihr versuchen, würde wahrscheinlich nichts bringen.Hallo an Alle,
habe mich mich die letzten Tage mit dem Thema Baukindergeld beschäftigt, bin aber mit meinen Rechercheergebnissen nicht so zufrieden.
Ich bin mir nämlich nicht sicher ob wir anspruchsberechtigt sind.
Vom Einkommen her würde es auf jeden Fall passen.
Ich lese allerdings überall das der Zuschuss nur bei Ersterwerb als Familie beantragt werden kann.
Ab wann ist eine Familie denn eine Familie?
Bei uns ist es so:
Im Jahre 2003 haben meine damalige Freundin und ich meinen Eltern eine halbe Doppelhaushälfte abgekauft. Kinder hatten wir damals keine. Diese Hälfte bewohnen wir seitdem. Seid 2007 sind wir verheiratet und haben zwei Kinder.
Im Jahre 2011 haben wir eine weitere Hälfte einer anderen Doppelhaushälfte gekauft. Diese ist jedoch zurzeit, und ich hoffe auch weiterhin, komplett vermietet.
Jetzt ist es so: Wir haben von einem Nachbarn ein super Angebot über eine komplette Doppelhaushälfte bekommen. Diese würden wir als vierköpfige Familie nun komplett selbst nutzen wollen.
Was meint Ihr, könnte man in dieser Konstellation einen Antrag auf Baukindergeld stellen?
Da nur der Ersterwerb als Familie zählt ist der Sachverhalt klar und damit ist diese Passage förderschädlich.......
"Im Jahre 2011 haben wir eine weitere Hälfte einer anderen Doppelhaushälfte gekauft. Diese ist jedoch zurzeit, und ich hoffe auch weiterhin, komplett vermietet."