Zuletzt aktualisiert 22.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 40 der Diskussion zum Thema: Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten >> Zum 1. Beitrag <<
Jetzt bin ich doch etwas überrascht. Da steht doch sinngemäß, dass berechtigt ist der Ersterwerb als Familie. Bedeutet das jetzt, dass jemand der als Einzelperson bereits eine Immobilie besitzt und jetzt „als Familie“ zum ersten Mal gemeinsam etwas erwirbt auch berechtigt ist?
Vielleicht noch zu früh um mir Hoffnungen zu machen. Wie versteht Ihr das?
In der Stuttgarter Zeitung steht:
"Anders verhält es sich, wenn beispielsweise eine junge Frau als Single eine Eigentumswohnung erworben hat und diese vermietete. Wenn sie später heiratet, Kinder bekommt und mit dem Ehemann eine gemeinsame Immobilie wählt, zahlt der Bund Baukindergeld."
Stimme dem auch zu. Eher wird dieses baukindergeld die Immobilienpreise weiter befeuern ... meine persönliche Meinung . Alle Besserverdiener in meinem Umfeld haben schon lange gekauft und gebaut . Der Rest wird es jetzt tun