Unser Landratsamt hat uns heute zu folgendem Vorgehen geraten:
Da unser Bauantrag im November 2017 genehmigt wurde, würden wir ja keine Förderung erhalten. Wir könnten aber eine sogenannte Textur machen und z.B. die Garage etwas größer oder kleiner machen. Dadurch müssten wir den Bauantrag neu einreichen und er würde neu geprüft und neu genehmigt, dann mit Genehmigung 2018. Fraglich bleibt ob der schon erfolgte Beginn der Bauarbeiten Einfluss auf mögliche Förderung hat.