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Zaba12
Der genaue Wortlaut ist..."wo ich bauen kann" wäre dann ab Bauanzeige?
Also wir haben die Unterlagen am 30.11.2017 vollständig eingereicht und hätten frühestens nach Ablauf der Frist von einem Monat (28.12.2017?) starten dürfen; vorausgesetzt, wir machen eine Woche vor Baustart eine Bauanzeige. Die Bauanzeige haben wir dann im März 2018 gemacht. Eine Woche später durften wir dann bauen.
Was gilt jetzt als Datum? Ich verstehe es leider nicht
Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte.
D.h. wenn du am 28.12.17 bauen durftest, wäre deine Einschätzung bzgl. des Baukindergeldes wie?