Zuletzt aktualisiert 22.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 30 der Diskussion zum Thema: Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten >> Zum 1. Beitrag <<
Solche individuellen Fälle kann man erst verbindlich einschätzen, wenn ein Textentwurf da ist. Alles andere ist reine Spekulation. Und ich spekuliere mal: Zum Bauzeitpunkt (Stichtag, das kann die Baugenehmigung sein) kein Kind - kein Baukindergeld.
Nicht ärgern. Es werden sich noch viele ärgern, vielleicht auch alle wenn es gar nichts (sinnvolles) gibt. Vielleicht zählt auch die Unterschrift unter dem Bauvertrag. Aktuell weiß das keiner so genau.
PS: Deswegen reiche ich meinen Bauantrag noch nicht beim Amt ein. Wir haben keine Eile und bislang lediglich Planungsleistungen erbringen lassen.
Irgendwo ist halt die Grenze. Aber wart's mal ab, wie es im Text dann später steht und welches Datum wirklich zählen wird. Stellst dann halt nen Änderungsantrag zum Bauantrag oder so und dann zieht vielleicht das
Dazu gibts ja auch noch Regelwerk zum Einkommen, angeblich zum Eigenkapitalanteil und zudem heißt es immer "für junge Familien" - vielleicht gar noch eine Altersgrenze dazu? Ist schließlich ein Vorhaben der CSU, gegen irgend einen Aspekt wird man doch wohl Verfassungsbeschwerde einlegen dürfen
Klar is irgendwo ne Grenze, aber als das Thema (vor der Wahl) aufkam hieß es noch rückwirkend Sommer 2017... Nach der Wahl ist es jetzt Anfang 2018...ja ja