Bauantrag scheint mir überhaupt kein relevanter Zeitpunkt zu sein. Da steht nur etwas von Erteilung der Baugenehmigung.
Und ich find den Text da überhaupt nicht klar. Das erste Kind muss geboren sein bei Erteilung der Baugenehmigung bzw. Kaufvertrag, sonst ist es kein „Erwerb als Familie“ (qualifiziert nicht, hält aber anscheinend die Option für ein zukünftiges Bauvorhaben offen) aber ansonsten steht da nichts. Genauso wenig wie zu anderen Spezialfällen. Wär natürlich schick, wenn man das Problem einfach mit späterer Antragstellung umgehen könnte. Insgesamt kommt mir das allerdings unausgegoren vor.