Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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Zuletzt aktualisiert 19.02.2025
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Z

Zaba12

Ich habe heute Morgen in den Livestream des Bundestages reingehört als das Baukindergeld diskutiert wurde.

Da hat sich einer "beschwert" als Redner, dass die Reihenfolge

1. Eigentum als Paar kaufen ab 01.01.2018
2. Kinder machen
3. Baukindergeld beantragen

nicht förderfähig ist.

Damit wird ein Update des Baukindergelds durch ein weiteres Kind auch unwahrscheinlich.
 
D

Don_Mikele87

Danke euch. Dachte, vll hab ich was verpasst oder falsch interpretiert - aus dem Franktionstext ging das imho nicht hervor.

Bleiben wir also gespannt
 
S

Spunk

Bleiben wir also gespannt
Also wie im richtigem Leben: Das Beste hoffen und das Schlimmste annehmen.

Das sind Vermutungen (ich finde, der offizielle Text der Fraktion liest sich nicht so, aber explizit drinstehen tuts eben nicht). Mit diesen Details werden wir mindestens bis zum Gesetzentwurf warten müssen.
So sieht's aus.

Wobei ich die Regelung, dass nachfolgende Kinder einen eigenen Förderanspruch haben, auch besser fände. Aber wie sind ja hier nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei Wahlgeschenken die auf dem Papier toll aussehen und nichts kosten sollen.

Wie meine Großmutter schon sagte: Abwarten und Tee trinken. Ändern kann man es eh nicht.
 
blaupuma

blaupuma

Brauche eure Einschätzung
Also berücksichtigt sollen doch alle Kinder werden die bei Antragstellung unter 18 Jahre alt sind. !?

Frage :
Antragstellung für Baukindergeld
Oder Antragstellung für Baugenehmigung oder Datum der Unterschrift beim Bauunternehmer?


Weil Stichtag unseres 2 Kindes ist der 6.8

Baustart 01.08
Bauantrag und Vertrag beim
Bauunternehmer werden jetzt unterschrieben.


Also beantrage ich am 01.09 Baukindergeld für meine 2 Kinder oder bekomme ich dann nur 1 Kind angerechnet ?
 
K

Kekse

In so einem Fall sehe ich jetzt tatsächlich den Zeitpunkt gekommen, noch abzuwarten mit dem Bauantrag, bis wenigstens mal ein Gesetzentwurf öffentlich ist (soweit ohne größere Probleme möglich).
 
Zuletzt aktualisiert 19.02.2025
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