J
jramirez
Hallo zusammen,wir haben letztes Jahr bei einem Bauträger einen Vertrag für ein Schlüsselfertiges Haus unterschrieben. Der Vertrag ist aus August. Bis die dann mal Zeit für unser Planungsgespräch hatten, vergingen 4 Monate, sprich er war Anfang Dezember. Bis die ersten Entwürfe da waren, war Januar. Dann hatten wir noch diverse Anmerkungen und Änderungen, weil nicht nach unseren Wünschen gearbeitet wurde. Es gingen weitere 2 Monate ins Land, bis der passende Entwurf da war. Im März bekamen wir dann einen Schrieb, in dem drin stand, das sie uns daran erinnern möchten, das evtl Preisanpassungen stattfinden, wenn wir nicht im August anfangen würden zu bauen (der vereinbarte Preis gilt 12 Monate) Ende Mai lagen uns dann alle genehmigten Unterlagen vor. Laut Bauvertrag beginnt der Bau ca 4-6 Wochen nach Erhalt der benötigten Unterlagen.am 14.6. Bekamen wir einen Brief, in dem drin stand, das sich unser Bau um weiter 4-6 Wochen verzögert, weil der Winter so stark war und andere Bauvorhaben nicht voran kamen.
Nun unsere Frage: wie lange dürfen sie das hinauszögern und kann man Schadenersatz fordern?
Danke euch
Nun unsere Frage: wie lange dürfen sie das hinauszögern und kann man Schadenersatz fordern?
Danke euch