Um es auf den Punkt zu bringen: bei einer WEG gibt es Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum über das du i.d.R. nicht allein entscheiden darfst. Z.B. müssen Fenster dem Gesamtkonzept entsprechen etc. Wenn du etwas "aus der Reihe" verwirklichen willst, muß die WEG zustimmen (z.B. Wintergarten anbauen), du kannst es, anders als ein Hausbesitzer, nicht allein entscheiden.
Hängt natürlich ab, was in der Teilungserklärung alles als Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum deklariert wurde und welche Vorgaben hierfür gemacht wurden.
Es gibt einen Hausmeisterdienst für die Gemeinschaftsanlagen. Den müßt ihr auch bezahlen. Dafür räumt er euch aber auch den Schnee, was Hausbesitzer i.d.R. selber machen müssen.
Ihr dürft euch mind. einmal im Jahr an einer Eigentümerversammlung erfreuen (sollten Entscheidungen außer der Reihe getroffen werden müssen, dann gerne auch öfter); ich bin froh, daß ich meine ETW los habe und damit auch diese Veranstaltung...
Kurz und gut: mag nett sein, aber ihr seid nicht wirklich Hausbesitzer, die frei über ihr Eigentum entscheiden können, sondern Teil einer Gemeinschaft, die euch immer wieder mal ans Bein pinkeln kann (muß nicht, kann aber). Auf der anderen Seite bedeutet das allerdings auch, daß man ein paar Verantwortungen eben genau dieser Gemeinschaft überträgt und sie damit los ist.
Müßt ihr wissen, ob ihr das so wollt oder nicht.