Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen?

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H

Hausbau671

Guten Abend alle zusammen,

Ich habe mir zwar schon ein wenig Wissen angelesen, komme aber an einem bestimmten Punkt nicht weiter.
Folglich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Zur Altersvorsorge möchte ich ein Grundstück erwerben und darauf ein Mehrfamilienhaus bauen.
Diese Wohnungen möchte ich anschließend Sozialverträglich vermieten.
Jetzt hat mich der Verkäufer gebeten ein Gebot für das Grundstück abzugeben. Dieses Gebot würde ich gerne abgeben, nur weiß ich nicht recht wie ich das ganze kalkulieren soll.

Informationen zum Grundstück:
- 623m²
- Ort: Berlin
- kein Bebauungsplan aufgestellt
- Flächennutzungsplan - Wohngebiet, W2
- Bodenrichtwert 800m²/ W 1,0

Weil es keinen Bebauungsplan gibt, kenne ich die Maße der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl & Geschossflächenzahl) nicht. Folglich weiß ich nicht wie ich das Grundstück bebauen könnte. Der Flächennutzungsplan hilft mir auch nicht weiter, weil die Angaben zu Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl in dem Gebietstyp sehr doll schwanken.

Wo und wie bekomme ich diese Informationen um kalkulieren zu können und dem Verkäufer ein Gebot machen zu können?
Es muss doch irgendeinen Weg geben nahezu verbindlich zu wissen wie ich ein Grundstück bebauen kann ohne es vorher kaufen zu müssen und einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen...

Vielen Dank und ich hoffe wirklich sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Einen schönen Abend und freundliche Grüße,

K. Schulz
 
H

Hausbau671

Vielen Dank @ Nordlys,

und die Auskunft vom Bauamt bleibt auch die gleiche, egal welchen Sachbearbeiter ich am Telefon habe?
+ Worauf beziehen sich die Fachleute vom Bauamt denn? Gibt es hier irgendeine Karte die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist?

Danke auch an @ Alex 85 für den Hinweis.

Gruß,

K. Schulz
 
F

Fuchur

Wenn du es verbindlich haben willst, dann hilft eine Bauvoranfrage. An die ist das Amt später gebunden. Dauert aber ein paar Tage.
 
11ant

11ant

Ich lese mal hochspekulativ aus der Beschreibung heraus, daß die Nachbargrundstücke noch unbebaut sind, also eine Einfügung nach §34 an mangelnder Orientierungsumgebung scheitern würde. Und es sich um Land handelt, für das der Bezirk noch keinen Bebauungsplan aufzustellen konkret in der Warteschleife hat. Für einen "vorhabenbezogenen Bebauungsplan" ist Dein Einzelgrundstück zu klein, das macht man erst ab etwa der vierfachen Fläche.

Zur Altersvorsorge möchte ich ein Grundstück erwerben und darauf ein Mehrfamilienhaus bauen.
Diese Wohnungen möchte ich anschließend Sozialverträglich vermieten.
Vermieter zu werden, wird oberhalb drei Einheiten komplex und bleibt unterhalb zehn Einheiten unwirtschaftlich, in einer Großstadt gewiß.

Sozialverträglich zu vermieten, hat drei Pferdefüße: 1) Grundsteuern, Abgaben für Oberflächenentwässerung - beides auch für Leerstand ! - etc. werden davon nicht geringer; 2) es gehört "auf der anderen Seite" das bauen mit Fördermitteln dazu, was eine Wissenschaft für sich ist; 3) mit nur Kleinverdienern verkommt die Bude. Soziale Wohnungsbaugesellschaften achten heutzutage auf den Mietermix, der aber einen großen Bestand erfordert.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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