E
Egon12
alle durch Kontoauszug nachgewiesenen Personalkosten nach Einzug sind absetzbar, das hat nichts mit Klüngel zu tun.
Wir haben das selber so praktiziert, es kann aber sein, dass man das Finanzamt dran erinnern muss
Tatsächlich dient der Fall des TE bei einem großen Verlag als Beispiel für die Absetzbarkeit.
Wir haben das selber so praktiziert, es kann aber sein, dass man das Finanzamt dran erinnern muss
Tatsächlich dient der Fall des TE bei einem großen Verlag als Beispiel für die Absetzbarkeit.