Grenzbebauung bei offener Bauweise - Nachbarzustimmung nötig?

4,30 Stern(e) 3 Votes
Y

ypg

Egal wo.... nach meinem Wissen ist die Grenzbebauung hinsichtlich der Garagen unabhängig der offenen bzw geschlossenen Bauweise. Denn damit ist nur gemeint, dass man aneinanderhängige Häuser wie zb DH oder RH oder eben Einzelhäuser bauen muss. Das muss man differenziert betrachten.
 
Y

ypg

Ja ok, da kommen dann die 100.000 Einwohner von dort darauf, die anderen 82. Mio. haben davon noch nie gehört

@ypg guck mal Wikipedia. Du wärst überrascht
Spoiler Alarm: Gar Reihenhäuser können als offene Bauweise gelten, Doppelhaushälfte sowieso.
Ok, aber ich guck jetzt nicht
Bin selber Niedersachsen...
@EdStark dann schreib LK He... alles andere ist sinnfrei. Das kennt doch keiner... Lass das vom Admin oder @Mycraft ändern. So geht das nicht! Du wirst zukünftlich ggf falsche Antworten bekommen.

Edit: ändert aber nicht an der Differenzierung der Begriffe hinsichtlich Garage.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42278 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grenzbebauung bei offener Bauweise - Nachbarzustimmung nötig?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Gasbeton / Ziegel / Monolithische Bauweise - Wer kennt sich aus? 31
2Stahlbau Einfamilienhaus - Empfehlenswerte alternative Bauweise? 16
3Ideensammlung Grundriss Einfamilienhaus, Bauweise offen 43

Oben