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Lückenfüller
In dem Bauvertrag unseres GUs steht folgende Klausel ohne eine Beschränkung, um wieviel sich diese Zeit verlängern kann:
(Falls relevant: Anvisierter Spatenstich April 2019)
Schlechtwetter und damit verbundener Behinderungsgrund:
Sollten die Witterungsbedingungen es nicht zulassen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß
zur Sicherung der Qualität ausgeführt werden können bzw. die in den Herstellerrichtlinien
der einzelnen Produkte vorgegebenen Verarbeitungstemperaturen unterschritten werden, so
wird hiermit ausdrücklich vereinbart, die Arbeiten einzustellen. Dies kann sich auf
Einzelgewerke (z.B. Außenputz) oder auch den gesamten Bauablauf beziehen.
Meine Frage: Kann er das nicht einfach immer vorschieben, wenn er in Verzug gerät und der Fertigstellungstermin ins Wanken gerät?Sollten die Witterungsbedingungen es nicht zulassen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß
zur Sicherung der Qualität ausgeführt werden können bzw. die in den Herstellerrichtlinien
der einzelnen Produkte vorgegebenen Verarbeitungstemperaturen unterschritten werden, so
wird hiermit ausdrücklich vereinbart, die Arbeiten einzustellen. Dies kann sich auf
Einzelgewerke (z.B. Außenputz) oder auch den gesamten Bauablauf beziehen.
(Falls relevant: Anvisierter Spatenstich April 2019)