S
snoopi68
Hallo
ich wohne schon seit 10 Jahren in einem kleinen (Hexen)häuschen, mit größerem Grundstück (4000qm) in einem Landschaftsschutzgebiet, mit Bach hinterm Haus.
Erschlossen (Strom, Wasser, Klärgrube)
Die Vermieter würden es jetzt gern an mich verkaufen wollen.
Es ist im Außenbereich (sind Landschaftsschutzgebiete ja eh immer, oder?)
Der Bodenrichtwert des angrenzenden Dorfes liegt bei 55 €/qm
Das Häuschen ist ein ewiges Bastelobjekt. Mit Eternitdach, Riss in der Mauer (Teile der Mauer (Erker) wurden irgendwann nachträglich angebaut, dummerweise auf kein Fundament, dadurch die Risse), kein Keller usw.
Also kurz, das Haus an sich ist eigentlich nichts wert (sondern eher ein größerer Kostenfaktor, um es weiter zu erhalten).
Irgendwann lohnt sich das Basteln nicht mehr (eigentlich schon lange nicht mehr). Aber: ich mag es, weil ich schon viel Individuelles an Arbeit und Ideen reingesteckt hab (tja, selber schuld).
Aber: wie gesagt, im Landschaftsschutzgebiet, also: wegreißen und neu bauen verboten.
Von Anbauten und sonstigem ganz zu schweigen.
OK, egal, hab ich grad eh nicht vor.
Meine eigentliche Frage: durch diese Einschränkungen handelt es sich ja doch eigentlich nicht um Baugrund?
Reine Ackerfläche (mit 3 €/qm) ist es wohl auch nicht? (wegen Erschließung, Haus, ...)
Was ist es dann eigentlich?
Und wo liegt dann der qm-Preis für so was?
Eher beim Außenbereichs-Preis? (für den es gar keinen ausgeschriebenen Bodenrichtwert gibt, deswegen als Orientierung die Angabe des Bodenrichtwertes des Dorfes)
oder eher in der Gegend des Ackerflächen-Preises?
Hab jetzt sicher noch Infos, die zur Beantwortung dieser Frage nötig sind, vergessen, bitte fragen.
Vielen Dank schon mal
ich wohne schon seit 10 Jahren in einem kleinen (Hexen)häuschen, mit größerem Grundstück (4000qm) in einem Landschaftsschutzgebiet, mit Bach hinterm Haus.
Erschlossen (Strom, Wasser, Klärgrube)
Die Vermieter würden es jetzt gern an mich verkaufen wollen.
Es ist im Außenbereich (sind Landschaftsschutzgebiete ja eh immer, oder?)
Der Bodenrichtwert des angrenzenden Dorfes liegt bei 55 €/qm
Das Häuschen ist ein ewiges Bastelobjekt. Mit Eternitdach, Riss in der Mauer (Teile der Mauer (Erker) wurden irgendwann nachträglich angebaut, dummerweise auf kein Fundament, dadurch die Risse), kein Keller usw.
Also kurz, das Haus an sich ist eigentlich nichts wert (sondern eher ein größerer Kostenfaktor, um es weiter zu erhalten).
Irgendwann lohnt sich das Basteln nicht mehr (eigentlich schon lange nicht mehr). Aber: ich mag es, weil ich schon viel Individuelles an Arbeit und Ideen reingesteckt hab (tja, selber schuld).
Aber: wie gesagt, im Landschaftsschutzgebiet, also: wegreißen und neu bauen verboten.
Von Anbauten und sonstigem ganz zu schweigen.
OK, egal, hab ich grad eh nicht vor.
Meine eigentliche Frage: durch diese Einschränkungen handelt es sich ja doch eigentlich nicht um Baugrund?
Reine Ackerfläche (mit 3 €/qm) ist es wohl auch nicht? (wegen Erschließung, Haus, ...)
Was ist es dann eigentlich?
Und wo liegt dann der qm-Preis für so was?
Eher beim Außenbereichs-Preis? (für den es gar keinen ausgeschriebenen Bodenrichtwert gibt, deswegen als Orientierung die Angabe des Bodenrichtwertes des Dorfes)
oder eher in der Gegend des Ackerflächen-Preises?
Hab jetzt sicher noch Infos, die zur Beantwortung dieser Frage nötig sind, vergessen, bitte fragen.
Vielen Dank schon mal