@DrHix
Die gesamte Fläche ist Landschaftsschutzgebiet. Also auch die, auf dem das Haus steht. Deswegen ja das Verbot, selbst wenn ich es abreißen würde, auf die gleiche Stelle was Neues zu bauen. Wieso also sollte man diesen Flächenteil mit dem Bodenrichtwert bewerten und nur den Rest mit dem Preis für Acker/Gartenland?
Will's nur verstehen. Ich akzeptiere (heißt nicht 'ich zahle') jeden Verkaufspreis meiner Vermieter, wenn ich überzeugt werde, dass das Grundstück das auch tatsächlich wert ist. Und nicht einfach mal so gesetzt wird in Erwartung, dass irgendwer diesen hohen Preis schon bezahlen wird. Also jemand mit dem größeren angehäuften Reichtum, ererbt oder sonstwie auf mehr oder weniger dubiose Weise angehäuft (ja, das kann ich so schreiben, denn in den seltensten Fällen kann der Besitzer dieses Reichtums diesen durch eigene gerecht bezahlte Arbeitsleistung sich erarbeiten, aber das ist eine andere Baustelle).
Die Unterscheidung wird wohl gemacht, da es sich um den Außenbereich handelt und somit dort nicht (weiter) gebaut werden darf; es sich mithin also nicht um reguläres Bauland (Bauerwartungsland) handeln kann.
Gilt das allgemein automatisch für Außenbereich? Dachte, nur, wenn es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt.
Ich persönlich würde so ein Objekt nur kaufen, wenn es entweder wirklich spottbillig ist, oder ich wenigstens ne Million versenken kann, um mir das richtig schön zu machen.
Ich würd es kaufen, wenn der 'tatsächliche' Wert + X (X abhängig davon, wie ungern ich hier ausziehen will) innerhalb meiner überhaupt möglichen Zahlkraft liegt.
Solange aber ohnehin keine Chance besteht den Eigentümer von seiner offensichtlich überzogenen Forderung abzubringen, hat das natürlich generell keinen Zweck.
Ich denke eher, dass ein Wertgutachten schon dazu beitragen könnte, dass die Eigentümer ihre Forderung korrigieren. Denke, dass sie bisher tatsächlich selbst der Meinung sind, es wäre soviel wert aufgrund mangelndem sich Informierens. Deshalb suche ich jetzt diese Informationen zusammen. Wertgutachten würd natürlich nur beantragt werden, wenn es in diesem Sinne zur Überzeugung beitragen könnte.
@Nordlys
das hier hat zwar durchaus Liebhaberwert, aber zum Glück kommt es nicht ran an den Petersdom.
Darüber, wie eng der Markt ist und wie viel ich bieten müsste, damit mich niemand überbietet, sich Gedanken zu machen, ist für mich sinnlos, da ich es weder bezahlen könnte noch wollte. Denn selbst wenn ich könnte, widerstrebt es mir sehr, in dem sich vor allem die letzten Jahre sich pervers entwickelnden Immobilienmarkt mitzuspielen.
Nein, mir geht es gerade nur darum, den tatsächlichen (heißt für mich: Preistreiberei ausgeschlossen) Wert des Grundstücks zu ermitteln (was eben von der Art der Fläche und daraus folgenden Einschränkungen und von jetzt schon absehbaren größeren Kosten aufgrund des schlechten Straßen- und Hauszustandes mitbestimmt sein sollte) und daraufhin festzusetzen, wie viel ich bereit bin, zu zahlen.
Wenn dann ein anderer einen überteuerten Preis zahlen will, ist es großes Pech für mich, kann ich aber nicht ändern. Also muss ich darüber jetzt auch nicht weiter nachdenken.
Für mich ist die Ermittlung des tatsächlichen Wertes auch deswegen wichtig, da es ja sein kann, dass ich irgendwann gezwungen sein könnte, wieder zu verkaufen. Dann sollte es erstens überhaupt wieder verkaufbar sein und zweitens nicht nur für die Hälfte, die ich dafür bezahle.
@Escroda
Wir haben noch nicht verhandelt. Ich hab nur vor einigen Monaten auf die Preisvorstellung der Verkäufer kurz geantwortet, dass es meiner Meinung nach rein vom Gefühl her wohl eher 80000 Wert wäre. Da haben beide Seiten noch nicht wirklich groß drüber nachgedacht bzw. Informationen eingeholt, welche Einschränkungen bestehen, welche höheren Kosten in nächster Zukunft anstehen usw.
Die eigentliche konkrete Verhandlung steht jetzt in den nächsten Tagen an.
@Mottenhausen
Wertgutachten wär eher für mich selbst interessant, um einen Anhaltspunkt dafür zu haben, wie viel ich selbst bereit bin, zu zahlen s.o.: 'tatsächliche' Wert (z.B. bestimmt durch Wertgutachten) + X (X abhängig davon, wie ungern ich hier ausziehen will).
Das Grundstück liegt eher in der Pampa. 30 Minuten Autofahrt von der nächsten Großstadt entfernt (würd ich als Pampa bezeichnen; zumindest für die meisten meines Bekanntenkreises schon so weit (für Inner-Stadtentfernungen gewöhnte Menschen), dass es schon eines besonderen Anlasses bedarf, um sie rauszulocken).