Wenn du kaufen willst, klär, ob die Straße wirklich eingezogen wird. Nicht, dass du sie offen für Dritte und verkehrssicher halten musst.
Ja, ich glaube, das ist hier noch nicht ganz klar. Der TE will ja die Fläche als sein Grundstück zu seiner freien Verfügung hinzubekommen, und nicht als seinen Anteil an einer Privatstraße, die aber noch mit Wegerechten Dritter belastet ist und so weiter.
Der normale Weg, der aber nicht von selbst geschieht, ist folgender: Gemeinde als Unterhaltungsträger - oder interessierter Anlieger der die Fläche haben will - fragt, ob man diesen Weg als Öffentlichkeit überhaupt (noch) braucht. Dann wird der zur Entwidmung aufgeboten (Vorsicht: eventuell nur öffentlich, statt daß jeder Betroffene angeschrieben würde ! - das weiß ich nicht so genau). Nachdem die Betroffenen ihren Senf dazu gegeben haben, muß der Gemeinderat die Einziehung der Fläche noch förmlich beschließen.
Die Gemeinde muß natürlich klären, ob ihr die Flurstücke abgekauft würden: sie kann ja keines behalten, an das sie dann nicht mehr herankommt ;-)
Und im Gegensatz zum Bau der Straße, wo die benötigten Flächen enteignet werden können, kann sie hier niemanden zwingen, die Flächen haben zu wollen.
Die typische Initiative geht daher von einem der Anlieger aus, der die Fläche haben will - meist am liebsten im Ganzen*. U.a. deswegen sage ich ja, bring´ mal eine Flurkarte. Bislang wissen wir ja garnicht, ob "Deine Teilstrecke" überhaupt ein eigenes Flurstück wäre. Äußerst unüblich wäre, die Straße dafür erst zu parzellieren.
*) auch mit der Konsequenz, die Fläche dann allein zu haben, ohne den Nachbarn Wegerechte anzubieten.