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nordanney
Wert ist identisch, da reines Sachwertobjekt. Ggf. kleiner Abschlag wg/Kündigungszeit bei Eigenbedarfskündigung.Oder RH vermietet mit einem unvermieteten.
Jetzt vergleichst Du Äpfel mit Birnen. Ein 4-FH (unvermietet) ist kein Eigennutzungsobjekt. Hier steht die Rendite im Vordergrund. Daher Berechnung des Wertes nach dem Ertragswertverfahren. Wert bis auf einen Underrent wg/Vermietungszeitraum identisch zu einem vermieteten Mehrfamilienhaus.Vier Parteienhaus, vermietet mit vier ETWs unvermietet in ähnlicher Lage.
Muss Dir beruflich bedingt leider widersprechen...