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ypg
Ihr dürft doch sicherlich 50% der Grundflächenzahl für Nebenanlagen überschreiten, das ist gängig und sollte textlich festgesetzt sein. Das gilt dann für Pflasterungen, Garage und weitere Nebenanlagen. Terrasse zählt zur Grundflächenzahl dazu.
Ihr habt Grundflächenzahl von 0,25, zusätzlich für Nebenanlagen sicherlich die Grundflächenzahl ll, das wird doch reichen.
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