B
Bauexperte
Hallo,
Freundliche Grüße
Damit dürfte sich die Frage Erster oder Letzter erübrigt haben. Das BA wird Euch beide dazu verpflichten, Euch im Zweifelsfall zu einigen, da aktuell dann beide Bauanträge parallel vorliegen.Kurz zurück zur Eingangsfrage: Ich habe nun über Umwege erfahren, dass der Nachbargrundstücksbesitzer auch einen Bauantrag - allerdings kurz nach mir - eingereicht hat. Jetzt weiss ich auch warum er auf meine Anfragen nicht reagiert hat: Er wollte mich hinhalten damit er zuerst seinen Bauantrag einreichen kann.
Meine Sorge ist nun die: Wenn ich, aus irgendwelchen Gründen, meinen Bauantrag verändern muss (zu hoch oder zu breit oder Dachneigung, etc....), verliere ich die Stellung des zuerst eingereichten Bauantrages und muss mich nur noch am Nachbar richten der wie gesagt nach mir eingereicht hat?
Freundliche Grüße