Doppelhaushälfte - wer stellt zuerst Bauantrag, der gewinnt?

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Zuletzt aktualisiert 13.03.2025
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B

Bauexperte

Hallo,

Kurz zurück zur Eingangsfrage: Ich habe nun über Umwege erfahren, dass der Nachbargrundstücksbesitzer auch einen Bauantrag - allerdings kurz nach mir - eingereicht hat. Jetzt weiss ich auch warum er auf meine Anfragen nicht reagiert hat: Er wollte mich hinhalten damit er zuerst seinen Bauantrag einreichen kann.

Meine Sorge ist nun die: Wenn ich, aus irgendwelchen Gründen, meinen Bauantrag verändern muss (zu hoch oder zu breit oder Dachneigung, etc....), verliere ich die Stellung des zuerst eingereichten Bauantrages und muss mich nur noch am Nachbar richten der wie gesagt nach mir eingereicht hat?
Damit dürfte sich die Frage Erster oder Letzter erübrigt haben. Das BA wird Euch beide dazu verpflichten, Euch im Zweifelsfall zu einigen, da aktuell dann beide Bauanträge parallel vorliegen.

Freundliche Grüße
 
E

E.Curb

Moin,
wenn ich das hier so lese, möchte ich mal so eine Frage stellen :
Welchen Vorteil bietet es mir, eine Doppelhaushälfte zu bauen, wenn es noch keinen potenziellen Nachbarn gibt? Oder anders, wenn die zweite Doppelhaushälfte schon steht und ich mich an den Vorlieben des Nachbarn orientieren muss?

Ist es wirklich nur der Preis?

Gruß
 
P

perlenmann

Moin,
wenn ich das hier so lese, möchte ich mal so eine Frage stellen :
Welchen Vorteil bietet es mir, eine Doppelhaushälfte zu bauen, wenn es noch keinen potenziellen Nachbarn gibt? Oder anders, wenn die zweite Doppelhaushälfte schon steht und ich mich an den Vorlieben des Nachbarn orientieren muss?

Ist es wirklich nur der Preis?

Gruß
Nein, preislich tut sich (fast) nichts, fehlt ja nur eine Seit Dämmung.
Aber das Grundstück ist kleiner und spart dadurch, bzw manche Grundstücke haben die Größe 700m², da paßt ein großes oder 2DHH. Die Stadt hats als Doppelhaushälfte verkauft und wer die Lage möchte hat keine Wahl
 
A

andi112

Hallo zusammen,

update:
Ich war jetzt bei der Stadtbehörde und habe nachgefragt.
Der der zuerst den Bauantrag einreicht, hat das sagen, auch wenn der andere zwischenzeitlich was eingereicht hat muss er sich nach dem Ersteinreicher richten.
 
Zuletzt aktualisiert 13.03.2025
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