Baugenehmigung von 1931 nicht eingehalten

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S

Snowy36

Ich verstehe es so dass da ein Anbau in der Realität steht , für den es keine Genehmigung gibt .

Und nicht andersherum .
 
K

Küstenmusiker

Uups. Hoffentlich liest keiner von deinem Bauamt mit oder hoffentlich hast Du noch nichts abgebrochen.

Das kommt darauf an, was umgebaut wurde. Statische Eingriffe, auch innerhalb des Hauses, sind schon genehmigungspflichtig.
Bitte einfach meine Beschreibung genau durchlesen, dann gibt es auch keine Mißverständnisse.
Bei Escroda möchte ich mich entschuldigen; denn das Zitat wegen des Abbruchs kam von ypg.
Ich habe nichts von einem Abbruch oder Abriss geschrieben.
Noch einmal zur Erklärung: Es wurde seinerzeit im Jahr 1934 ein "normales" Einfamilienhaus durch das
Bauamt genehmigt. Die ausführende Baufirma hat aber zusätzlich das Haus um einen 3 m Anbau aus Ziegel
mauerwerk vergrößert. Dieser Anbau ist auf der "alten" Zeichnung nicht vorhanden. Er sollte wohl als Stall oder Heuboden dienen. 1978 wurde ein Bad, Toilette und ein weiteres Zimmer dort eingebaut (ungenehmigt).
 
H

HilfeHilfe

Bitte einfach meine Beschreibung genau durchlesen, dann gibt es auch keine Mißverständnisse.
Bei Escroda möchte ich mich entschuldigen; denn das Zitat wegen des Abbruchs kam von ypg.
Ich habe nichts von einem Abbruch oder Abriss geschrieben.
Noch einmal zur Erklärung: Es wurde seinerzeit im Jahr 1934 ein "normales" Einfamilienhaus durch das
Bauamt genehmigt. Die ausführende Baufirma hat aber zusätzlich das Haus um einen 3 m Anbau aus Ziegel
mauerwerk vergrößert. Dieser Anbau ist auf der "alten" Zeichnung nicht vorhanden. Er sollte wohl als Stall oder Heuboden dienen. 1978 wurde ein Bad, Toilette und ein weiteres Zimmer dort eingebaut (ungenehmigt).
Ja du bist Eigentümer oder willst du der Baufirma von 1978 was anhängen ? Kannste vergessen Lang verjährt . Es ist im übrigen ein Irrglaube das man nach Jahren fein raus ist . Onkel wurde wegen einer Außentreppe von 1983 angepinkelt. Muss jetzt massiv Papier produzieren für das Amt . Rechnungen dafür für Statiker usw liegen schon bei 5.000€ . Du wirst hier auch nie Rechtssicherheit kriegen !!!
 
E

Escroda

Bei Escroda möchte ich mich entschuldigen
Angenommen.
Bitte einfach meine Beschreibung genau durchlesen, dann gibt es auch keine Mißverständnisse.
Ich habe sie nochmal genau durchgelesen und muss Dir leider mitteilen, dass deine Formulierung ypg's Interpretation durchaus ermöglicht.
Deine Reaktion
Ich habe nichts von einem Abbruch geschrieben
wäre auch in Ordnung gewesen, wenn es nicht die einzige gewesen wäre und nicht die zwei Ausrufezeichen am Ende stünden. Immerhin hatten Dir schon einige User Antworten gegeben, zu denen ich irgendeine Reaktion erwartet hätte. Entweder indem Du mit Drücken von "Gefällt mir" zum Ausdruck bringst, dass Dir der Beitrag geholfen hat, oder Du kundtust, dass Du anderer Meinung bist, oder Du nachfragst, wenn jemand Unverständliches schreibt.
Du hast zwar jetzt das Missverständis eindeutig geklärt, nicht aber, ob Dir die bisherigen Beiträge geholfen haben und ob noch weitere Hilfe benötigt wird. Insbesondere deine Erwartung zu Punkt 2
2. Das Haus steht in seiner jetzigen Form so seit 87 Jahren. Es gibt Dank des Feldsteinfundaments keine Feuchtigkeit und keine Risse im oder am Haus.
ist mir unklar.
 
E

Escroda

Ja du bist Eigentümer oder willst du der Baufirma von 1978 was anhängen ?
Das will er doch gar nicht.
Es ist im übrigen ein Irrglaube das man nach Jahren fein raus ist .
Das glaubt er doch gar nicht. Sonst würde er wohl kaum hier fragen.
Er will doch nur alles richtig machen. Und bevor man viel Geld für eine Sanierung investiert, finde ich die Frage, wie man sich im Falle einer teilweise ungenehmigten Bestandsimmobilie am Besten verhält, hier absolut angebracht. Dass es für den Einzelfall keine pauschale und erst recht keine verbindliche Antwort geben kann, dürfte jedem klar sein, aber die Meinungen anderer können für den eigenen Abwägungsprozess der weiteren Vorgehensweise hilfreich sein.
Du wirst hier auch nie Rechtssicherheit kriegen !!!
Doch. Mit einem umfassenden Bauantrag. Ob die Rechtssicherheit wirklich nötig ist, steht am Ende des Abwägungsprozesses.

P.S.: bitte nicht schreien (!!!), rufen (!) reicht.
 
Y

ypg

Ich habe sie nochmal genau durchgelesen und muss Dir leider mitteilen, dass deine Formulierung ypg's Interpretation durchaus ermöglicht.
Deine Reaktion
wäre auch in Ordnung gewesen, wenn es nicht die einzige gewesen wäre und nicht die zwei Ausrufezeichen am Ende stünden.
Ach, es hätte schon gereicht, wenn Du, @Küstenmusiker, schreibst im Sinne von „Nein, einen Abbruch gab es nicht. Es verhält sich umgekehrt. Bitte nochmal lesen, ...“
als sich hier wütend (?) nur auf fehlinterpretierte Worte zu stürzen. Ich habe Dir mit Sicherheit nicht geantwortet, weil ich unfreundlich bin.
Sender / Empfänger sag ich nur ;)
Aber keine Angst, bin hier raus.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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