Bitte einfach meine Beschreibung genau durchlesen, dann gibt es auch keine Mißverständnisse.Uups. Hoffentlich liest keiner von deinem Bauamt mit oder hoffentlich hast Du noch nichts abgebrochen.
Das kommt darauf an, was umgebaut wurde. Statische Eingriffe, auch innerhalb des Hauses, sind schon genehmigungspflichtig.
Ja du bist Eigentümer oder willst du der Baufirma von 1978 was anhängen ? Kannste vergessen Lang verjährt . Es ist im übrigen ein Irrglaube das man nach Jahren fein raus ist . Onkel wurde wegen einer Außentreppe von 1983 angepinkelt. Muss jetzt massiv Papier produzieren für das Amt . Rechnungen dafür für Statiker usw liegen schon bei 5.000€ . Du wirst hier auch nie Rechtssicherheit kriegen !!!Bitte einfach meine Beschreibung genau durchlesen, dann gibt es auch keine Mißverständnisse.
Bei Escroda möchte ich mich entschuldigen; denn das Zitat wegen des Abbruchs kam von ypg.
Ich habe nichts von einem Abbruch oder Abriss geschrieben.
Noch einmal zur Erklärung: Es wurde seinerzeit im Jahr 1934 ein "normales" Einfamilienhaus durch das
Bauamt genehmigt. Die ausführende Baufirma hat aber zusätzlich das Haus um einen 3 m Anbau aus Ziegel
mauerwerk vergrößert. Dieser Anbau ist auf der "alten" Zeichnung nicht vorhanden. Er sollte wohl als Stall oder Heuboden dienen. 1978 wurde ein Bad, Toilette und ein weiteres Zimmer dort eingebaut (ungenehmigt).
Angenommen.Bei Escroda möchte ich mich entschuldigen
Ich habe sie nochmal genau durchgelesen und muss Dir leider mitteilen, dass deine Formulierung ypg's Interpretation durchaus ermöglicht.Bitte einfach meine Beschreibung genau durchlesen, dann gibt es auch keine Mißverständnisse.
wäre auch in Ordnung gewesen, wenn es nicht die einzige gewesen wäre und nicht die zwei Ausrufezeichen am Ende stünden. Immerhin hatten Dir schon einige User Antworten gegeben, zu denen ich irgendeine Reaktion erwartet hätte. Entweder indem Du mit Drücken von "Gefällt mir" zum Ausdruck bringst, dass Dir der Beitrag geholfen hat, oder Du kundtust, dass Du anderer Meinung bist, oder Du nachfragst, wenn jemand Unverständliches schreibt.Ich habe nichts von einem Abbruch geschrieben
ist mir unklar.2. Das Haus steht in seiner jetzigen Form so seit 87 Jahren. Es gibt Dank des Feldsteinfundaments keine Feuchtigkeit und keine Risse im oder am Haus.
Das will er doch gar nicht.Ja du bist Eigentümer oder willst du der Baufirma von 1978 was anhängen ?
Das glaubt er doch gar nicht. Sonst würde er wohl kaum hier fragen.Es ist im übrigen ein Irrglaube das man nach Jahren fein raus ist .
Doch. Mit einem umfassenden Bauantrag. Ob die Rechtssicherheit wirklich nötig ist, steht am Ende des Abwägungsprozesses.Du wirst hier auch nie Rechtssicherheit kriegen !!!
Ach, es hätte schon gereicht, wenn Du, @Küstenmusiker, schreibst im Sinne von „Nein, einen Abbruch gab es nicht. Es verhält sich umgekehrt. Bitte nochmal lesen, ...“Ich habe sie nochmal genau durchgelesen und muss Dir leider mitteilen, dass deine Formulierung ypg's Interpretation durchaus ermöglicht.
Deine Reaktion
wäre auch in Ordnung gewesen, wenn es nicht die einzige gewesen wäre und nicht die zwei Ausrufezeichen am Ende stünden.