Mir ist neu, dass man Abbrüche beim Bauamt genehmigen lassen muss.
... im Innenbereich geht das Amt nix an.
Das andere weiß ich nicht, wie das bei Vermietung aussieht.
Wenn Du meinst, dass die Statik zweifelhaft ist, handelst Du fahrlässig bei Vermietung.
Das gilt auch für Dich!