Baugenehmigung von 1931 nicht eingehalten

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K

Küstenmusiker

Mir ist neu, dass man Abbrüche beim Bauamt genehmigen lassen muss.


... im Innenbereich geht das Amt nix an.

Das andere weiß ich nicht, wie das bei Vermietung aussieht.
Wenn Du meinst, dass die Statik zweifelhaft ist, handelst Du fahrlässig bei Vermietung.

Das gilt auch für Dich!
Uups. Hoffentlich liest keiner von deinem Bauamt mit oder hoffentlich hast Du noch nichts abgebrochen.

Das kommt darauf an, was umgebaut wurde. Statische Eingriffe, auch innerhalb des Hauses, sind schon genehmigungspflichtig.
Ich habe nichts von einem Abbruch geschrieben !!
 
Y

ypg

Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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