Uups. Hoffentlich liest keiner von deinem Bauamt mit oder hoffentlich hast Du noch nichts abgebrochen.
Das kommt darauf an, was umgebaut wurde. Statische Eingriffe, auch innerhalb des Hauses, sind schon genehmigungspflichtig.
Bitte einfach meine Beschreibung genau durchlesen, dann gibt es auch keine Mißverständnisse.
Bei Escroda möchte ich mich entschuldigen; denn das Zitat wegen des Abbruchs kam von ypg.
Ich habe nichts von einem Abbruch oder Abriss geschrieben.
Noch einmal zur Erklärung: Es wurde seinerzeit im Jahr 1934 ein "normales" Einfamilienhaus durch das
Bauamt genehmigt. Die ausführende Baufirma hat aber zusätzlich das Haus um einen 3 m Anbau aus Ziegel
mauerwerk vergrößert. Dieser Anbau ist auf der "alten" Zeichnung nicht vorhanden. Er sollte wohl als Stall oder Heuboden dienen. 1978 wurde ein Bad, Toilette und ein weiteres Zimmer dort eingebaut (ungenehmigt).