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Matze999
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu unserem Bebauungsplan in NRW.
Vorgegeben ist eine 1 bzw. 1,5 geschossige Bauweise mit einer Traufhöhe von 4,50 m und einer Gebäudehöhe von Max. 9,50 m.
Soweit ich bis jetzt recherchiert habe bedeutet dies, dass wir im OG maximal 2/3 der Fläche aus dem EG haben dürfen.
Meine Frage geht nun dahin, wie es sich mit einem gewünschten Dachgeschoss verhält? Darf ein Haus nach diesem Bebauungsplan überhaupt ein OG plus ein Dachgeschoss haben?
Ich würde das Gesetzt so auslegen, dass die Fläche des Dachgeschosses + die Fläche des OG nicht größer als 2/3 der Fläche des EG überschreiten darf oder?
Kann dies jemand bestätigen?
Falls dem so ist, spricht etwas dagegen, auf einem Erker im OG einen Balkon bzw. eine Dachterrasse zu bauen, die vom DG zu erreichen ist?
Ich hoffe, dass die Frage nicht zu speziell ist…
Vielen Dank schon einmal.
Gruß
Matze
ich habe eine Frage zu unserem Bebauungsplan in NRW.
Vorgegeben ist eine 1 bzw. 1,5 geschossige Bauweise mit einer Traufhöhe von 4,50 m und einer Gebäudehöhe von Max. 9,50 m.
Soweit ich bis jetzt recherchiert habe bedeutet dies, dass wir im OG maximal 2/3 der Fläche aus dem EG haben dürfen.
Meine Frage geht nun dahin, wie es sich mit einem gewünschten Dachgeschoss verhält? Darf ein Haus nach diesem Bebauungsplan überhaupt ein OG plus ein Dachgeschoss haben?
Ich würde das Gesetzt so auslegen, dass die Fläche des Dachgeschosses + die Fläche des OG nicht größer als 2/3 der Fläche des EG überschreiten darf oder?
Kann dies jemand bestätigen?
Falls dem so ist, spricht etwas dagegen, auf einem Erker im OG einen Balkon bzw. eine Dachterrasse zu bauen, die vom DG zu erreichen ist?
Ich hoffe, dass die Frage nicht zu speziell ist…
Vielen Dank schon einmal.
Gruß
Matze