Bebauungsplan in Nrw - Dachgeschoss möglich?

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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K

Kekse

Ich würde dies jetzt so sehen, dass lediglich die Wohnfläche vom Spitzboden als auch vom Dachgeschoss nicht größer sein darf als zwei Drittel der Wohnfläche des Erdgeschosses oder?
Abgesehen von der 3/4-Sache, "interessiert" sich das Dachgeschoss nicht für das Erdgeschoss. Es geht immer um das direkt darunterliegende Geschoss!

Wenn das EG also 100 qm hat, darf das OG noch 75 qm haben und das DG noch 75*0,75 qm = 56,25 qm. Nutzt das OG seine erlaubten 75 qm allerdings nicht voll aus und ist z.B. nur 60 qm groß, wird dasselbe DG zum Vollgeschoss!
 
11ant

11ant

Ich glaube, der TE hat in diesem Forum einen "Bruder im Geiste" - ich vermute hinter seiner Stirn eine ähnlich gelagerte Grund-Schnapsidee wie in diesem Thread:
Wir wollen durch Erker die Fläche im EG so erhöhen, dass die Flächen im DG unter den Schrägen möglichst klein werden (Hessen; DG Max. 75% des EG mit Höhe >2,3m Rohfussboden bis Oberseite Dachkonstruktion).
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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