K
Kekse
Abgesehen von der 3/4-Sache, "interessiert" sich das Dachgeschoss nicht für das Erdgeschoss. Es geht immer um das direkt darunterliegende Geschoss!Ich würde dies jetzt so sehen, dass lediglich die Wohnfläche vom Spitzboden als auch vom Dachgeschoss nicht größer sein darf als zwei Drittel der Wohnfläche des Erdgeschosses oder?
Wenn das EG also 100 qm hat, darf das OG noch 75 qm haben und das DG noch 75*0,75 qm = 56,25 qm. Nutzt das OG seine erlaubten 75 qm allerdings nicht voll aus und ist z.B. nur 60 qm groß, wird dasselbe DG zum Vollgeschoss!