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JH_1980
Hallo,
wir stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstücks in einem Neubaugebiet auf dem eine Bauverpflichtung liegt. Diese Verpflichtung ist 2014 bereits abgelaufen, aber auf die noch derzeitigen Eigentümer hat sich das bisher nicht ausgewirkt. Die Gemeinde hat sich mit ihrem Rückkaufsrecht und einer Strafzahlung zurückgehalten.
Mündlich hat mir die Gemeinde am Telefon erläutert, dass auch wir, wenn wir neue Besitzer sind, nichts zu befürchten hätten. Wir sollen Bescheid geben, wenn der Rohbau mit Dach steht, dann würde die Gemeinde die Baupflicht aus dem Grundbuch löschen lassen. Leider haben wir das nicht schriftlich erhalten.
Unser Notar hat ebenfalls die Gemeinde kontaktiert, um eine Fristverlängerung für uns zu erhalten. Bisher hat das nicht geklappt bzw. man ist sich noch nicht einig. Ich will am Montag auch noch mal bei der Gemeinde anrufen und darum bitten, uns eine schriftliche Fristverlängerung zu erteilen, die wir auch in den Notarvertrag mit aufnehmen können.
Weiß jemand, wie sich das Ganze rechtlich verhält? Geht die Bauverpflichtung einfach so auf uns über ohne Fristverlängerung, ist das rechtens? Was können wir hier tun?
Vielen Dank Vorab.
Grüße,
Jessica
wir stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstücks in einem Neubaugebiet auf dem eine Bauverpflichtung liegt. Diese Verpflichtung ist 2014 bereits abgelaufen, aber auf die noch derzeitigen Eigentümer hat sich das bisher nicht ausgewirkt. Die Gemeinde hat sich mit ihrem Rückkaufsrecht und einer Strafzahlung zurückgehalten.
Mündlich hat mir die Gemeinde am Telefon erläutert, dass auch wir, wenn wir neue Besitzer sind, nichts zu befürchten hätten. Wir sollen Bescheid geben, wenn der Rohbau mit Dach steht, dann würde die Gemeinde die Baupflicht aus dem Grundbuch löschen lassen. Leider haben wir das nicht schriftlich erhalten.
Unser Notar hat ebenfalls die Gemeinde kontaktiert, um eine Fristverlängerung für uns zu erhalten. Bisher hat das nicht geklappt bzw. man ist sich noch nicht einig. Ich will am Montag auch noch mal bei der Gemeinde anrufen und darum bitten, uns eine schriftliche Fristverlängerung zu erteilen, die wir auch in den Notarvertrag mit aufnehmen können.
Weiß jemand, wie sich das Ganze rechtlich verhält? Geht die Bauverpflichtung einfach so auf uns über ohne Fristverlängerung, ist das rechtens? Was können wir hier tun?
Vielen Dank Vorab.
Grüße,
Jessica