Erwerb von Grundstück mit Bauverpflichtung

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J

JH_1980

Hallo,

wir stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstücks in einem Neubaugebiet auf dem eine Bauverpflichtung liegt. Diese Verpflichtung ist 2014 bereits abgelaufen, aber auf die noch derzeitigen Eigentümer hat sich das bisher nicht ausgewirkt. Die Gemeinde hat sich mit ihrem Rückkaufsrecht und einer Strafzahlung zurückgehalten.
Mündlich hat mir die Gemeinde am Telefon erläutert, dass auch wir, wenn wir neue Besitzer sind, nichts zu befürchten hätten. Wir sollen Bescheid geben, wenn der Rohbau mit Dach steht, dann würde die Gemeinde die Baupflicht aus dem Grundbuch löschen lassen. Leider haben wir das nicht schriftlich erhalten.
Unser Notar hat ebenfalls die Gemeinde kontaktiert, um eine Fristverlängerung für uns zu erhalten. Bisher hat das nicht geklappt bzw. man ist sich noch nicht einig. Ich will am Montag auch noch mal bei der Gemeinde anrufen und darum bitten, uns eine schriftliche Fristverlängerung zu erteilen, die wir auch in den Notarvertrag mit aufnehmen können.
Weiß jemand, wie sich das Ganze rechtlich verhält? Geht die Bauverpflichtung einfach so auf uns über ohne Fristverlängerung, ist das rechtens? Was können wir hier tun?

Vielen Dank Vorab.

Grüße,
Jessica
 
T

toxicmolotof

Wartet auf die schriftliche Reaktion des Rechteinhabers gegenüber dem Notar ab. Alles andere hat keinen Sinn.

Grundsätzlich bleiben alle Rechte im Grundbuch bestehen, es sei denn man kann den Rechteinhaber (warum auch immer) davon überzeugen, sein Recht zu löschen.

Die Gemeinde möchte aber ja anscheinenden schon, dass dieses Grundstück bebaut wird.
 
O

o0Julia0o

Wenn man ein Baugrundstück auft von Privat, steht dann dort eine Bauverpflichtung automatisch drin im Grundbuch. Oder kann die Gemeinde einen auch ohne diese Eintragung zum Bauen zwingen(oder halt das Grundstück kaufen oder den Käufer enteignen).

Was ist, wenn dort bereits ein Haus darauf steht - es aber nicht mehr genutzt werden soll vom Käufer, da es baufällig ist.
 
Y

Yosan

Soweit ich weiß kann die Gemeinde fordern, dass eine Bauverpflichtung vertraglich festgehalten wird. So war es zumindest bei meiner Schwester.
 
M

Mottenhausen

wie sollte die Bauverletzung den theoretisch sanktioniert werden? Wenn dort eine sehr hohe Strafzahlung droht, würde ich das Risiko nicht eingehen.

Ich glaube der Notar hat schon den richtigen Ansatz, die Frist sollte so angepasst werden, dass es für euch realistisch umsetzbar ist.

Ich denke die Gemeinde zögert, weil denen jetzt aufgefallen ist vom ursprünglichen Eigentümer noch etwas Geld einzutreiben. Daher möchten sie jetzt nichts verlängern, was ja den alten Eigentümer sofort entlasten würde.
 
E

Escroda

Das passiert, wenn man einen uralten Thread noch mal hochholt, nur weil das Thema irgendwie zur Überschrift passt. Ich weiß nicht, ob ein Moderator das wieder gerade biegen kann, jedenfalls wäre es besser gewesen, einen neuen Thread zu starten.

Zum Thema:
Bei Privatverkauf gibt es normalerweise keine Bauverpflichtung.
Oder kann die Gemeinde einen auch ohne diese Eintragung zum Bauen zwingen(oder halt das Grundstück kaufen oder den Käufer enteignen).
Ja, kann sie. §176 Baugesetzbuch: Baugebot. Da das Enteignungsverfahren sehr kompliziert und langwierig ist, kommt es in der Praxis so gut wie nicht vor. Aufwand und Nutzen stehen bei Einzelgrundstücken in keinem Verhältnis. Sowas lohnt sich nur, wenn man Braunkohle fördern will und ganze Dörfer enteignet.
Was ist, wenn dort bereits ein Haus darauf steht - es aber nicht mehr genutzt werden soll vom Käufer, da es baufällig ist.
Dito
Soweit ich weiß kann die Gemeinde fordern, dass eine Bauverpflichtung vertraglich festgehalten wird.
Ist IMHO nur vorstellbar, wenn die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat und die Bauverpflichtung zur Bedingung für den Vorkaufsrechtsverzicht macht.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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