Ich hoffe nur das er seine Handwerker weiterhin bezahlt damit dein Bau weitergeht.
Das könnte man dadurch sichern, daß man mit dem GÜ vereinbart, die Handwerker (á conto des Zahlungsplans) direkt zu bezahlen, d.h. ihm selbst von den jeweiligen Raten nur seine Marge zu überweisen und die Kosten direkt an die Rechnungssteller.
Insolvenzgeld gibt es, aber für Beschäftigte, nicht für Subunternehmer.
Ich habe in der Insolvenz Branche gearbeitet und gebe dir einen kurzen Rat:
kündige
Dazu hätte ich auch geraten, wenn ein Insolvenzverwalter eingesetzt worden wäre. Aber hier wurde Eigenverwaltung ermöglicht.
Gewiss wäre Blauäugigkeit egal wie korrekt der Typ ist fehl am Platz, aber Furcht ebenso. Insolvenzverwalter haben leider ein Honorarinteresse daran, lieber Grabredner als Heiler zu sein. Eine Zerwaltung kriegen sie ebenso gut bezahlt wie eine Verwaltung, eine Heilung bedeutet für sie Mandantsende, ohne daß ein Erfolgsbonus (weil es den nicht gibt) das ausgleichen könnte. So traurig das ist, ist damit klar, was für sie selbst besser ist. Unter Juristen gibt es Altruisten und Porschebesteller, auf Insolvenzrecht spezialisieren sich letztere leider häufiger.