GÜ insolvent - und nu? (Zahlungsplan u.A.)

4,00 Stern(e) 7 Votes
C

CrazyChris

Ich habe in der Insolvenz Branche gearbeitet und gebe dir einen kurzen Rat:

kündige

Den Vertrag weiterzuführen ist grob fahrlässig und meiner Meinung nach dumm
 
O

Obstlerbaum

Kann man den laufende Verträge ändern ?
Nicht wirklich, aber freundlich unterhalten kann man sich immer. Die Baufirma hat offensichtlich ein Liquiditätsproblem, da würde ich schon sicherheitshalber anders agieren als bei Sonnenschein. Immer schön das Geld zusammenhalten - was die Baufirma einmal hat, kommt nicht zurück.
 
Z

Zaba12

Entweder kündigen oder mit ihm eine Zusatzvereinbarung abschließen ala Zahlung nur nach Leistungserbringung. Sprich Rohbau bis EG Decke ist fertig und Abschlag für die Leistung zahlen. Wäre ein Win-Win für beide Parteien. Er behält den Auftrag und Du hast die Sicherheit. Wenn er sich darauf nicht einlässt kündigen.
 
11ant

11ant

Ich hoffe nur das er seine Handwerker weiterhin bezahlt damit dein Bau weitergeht.
Das könnte man dadurch sichern, daß man mit dem GÜ vereinbart, die Handwerker (á conto des Zahlungsplans) direkt zu bezahlen, d.h. ihm selbst von den jeweiligen Raten nur seine Marge zu überweisen und die Kosten direkt an die Rechnungssteller.

Insolvenzgeld gibt es, aber für Beschäftigte, nicht für Subunternehmer.

Ich habe in der Insolvenz Branche gearbeitet und gebe dir einen kurzen Rat:
kündige
Dazu hätte ich auch geraten, wenn ein Insolvenzverwalter eingesetzt worden wäre. Aber hier wurde Eigenverwaltung ermöglicht.

Gewiss wäre Blauäugigkeit egal wie korrekt der Typ ist fehl am Platz, aber Furcht ebenso. Insolvenzverwalter haben leider ein Honorarinteresse daran, lieber Grabredner als Heiler zu sein. Eine Zerwaltung kriegen sie ebenso gut bezahlt wie eine Verwaltung, eine Heilung bedeutet für sie Mandantsende, ohne daß ein Erfolgsbonus (weil es den nicht gibt) das ausgleichen könnte. So traurig das ist, ist damit klar, was für sie selbst besser ist. Unter Juristen gibt es Altruisten und Porschebesteller, auf Insolvenzrecht spezialisieren sich letztere leider häufiger.
 
Zuletzt bearbeitet:
C

CrazyChris

Die sachwalter in Insolvenzverfahren mit eigenverwaltung wird in der regel nicht reich. Er verdient nur Geld mit wenig Arbeit.

Das Problem der eigenverwaltung ist aber in aller regel, dass die Fehler der Vergangenheit nur für kurze zeit aus den Büchern gestrichen werden und kurze zeit später wieder auftauchen, während sich der Unternehmer den neuen porsche gönnt. Ein unternehmen das einmal in der eigenverwaltung war geht irgendwann wieder rein. Ist üblich.

Mir wäre das Risiko zu groß
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu GÜ insolvent - und nu? (Zahlungsplan u.A.)
Nr.ErgebnisBeiträge
1Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
2Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16
3Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 15
4Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
5Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
6Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
7Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
8Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe 62
9Preisgleitklausel im Vertrag mit GU 18
10Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
11Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? 10

Oben