In der Baubeschreibung sind bauherrenseitige Leistungen aufgeführt wie z.B.: der Abtransport von überschüssigen Erdreich. Wer muss diese Leistungen nun bezahlen?
Bei einem Bauträger müßte es hier wohl "käuferseitig" heißen. Zahlen sollst Du - sonst würde die originelle Idee, den nicht zur Geländemodellierung verwendeten Teil des Aushubes nach Fertigstellung einfach auf der Baustelle liegen zu lassen, ja für den Bauträger finanziell keinen Sinn machen. Diesen Arbeitsschritt in der Logistik wegzulassen, spart ihm nicht nennenswert - der finanzielle Aspekt, die Entsorgung Dein Bier sein zu lassen, ist für ihn viel reizvoller.
Sein Gedanke wird auch eher weniger der sein, das Zeug einfach liegen zu lassen - sondern er wird Dir die Entsorgung als Aufpreisposition anbieten. Nicht alles, was trapst, ist eine Nachtigall ;-)