Hi Ganner,
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Wirklich top!
Ja, das rechte Grundstück ist nicht bebaut. Das Grundstück links von den beiden ist ebenfalls nicht bebaut.
Soweit ich weiß, besteht kein Bebauungsplan seitens der Gemeinde. Es darf eigentlich alles gebaut werden. Egal welche Form, Dach, usw.
Das mit dem Abstandsflächen bezieht sich doch dann nur auf die Höhe (Länge) des Hauses und nicht auf die gesamte Länge des Grundstückes, oder wurde ich da falsch informiert?
Also wenn ich eine Hauslänge von 10 m habe, müssten meine Eltern auf genau dieser Höhe auf ihren Grundstück diese 2 m Abstandsfläche übernehmen, richtig?
Das wäre nämlich höchstwahrscheinlich eh ihr Garten, weil ihr Haus dann, aufgrund der versetzten Grundstücke, eh weiter im Norden (Plan oben) stehen würde.
Sorry, das ist etwas schwierig zu erklären.
Zum Thema "gegenseitige Anbaubaulast":
Schön, das du das Thema angesprochen hast.
Wenn wir beim Notar diese gegenseitige Anbaubaulast eintragen lassen, sind wir dann verpflichtet, jeweils auf die Grundstücksgrenze zu bauen?
So hab ich das zumindest verstanden .
Ach ja, die Grundstücke haben so gut wie kein Gefälle. Lediglich beim der Einfahrt ein bisschen (Plan oben)
Vielen lieben Dank und ich freue mich auf eine Antwort
Schönen Gruß
Birdie