Grundstücksplanung von Einfamilienhaus mit Doppelgarage

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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Escroda

In Bayern gibt es keine Baulasten. Eine Abstandsflächenübernahme erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, die zu den Bauakten genommen wird. Eine grundbuchliche Sicherung ist möglich, IMHO auch ratsam, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Während in anderen Bundesländern wie NRW, BW oder HE bei planungsrechtlich möglicher Grenzbebauung eine zusätzliche Sicherung verlangt wird, z.B. durch Baulast oder Nachbarzustimmung, fehlt diese Forderung in der bayerischen Landesbauordnung. Man ist wohl der Auffassung wegen der grundsätzlich notwendigen Nachbarbeteiligung darauf verzichten zu können. Hier müsste der Nachbar dann ausdrücklich Einwände gegen das Bauvorhaben erheben.

Das wäre nämlich höchstwahrscheinlich eh ihr Garten, weil ihr Haus dann, aufgrund der versetzten Grundstücke, eh weiter im Norden (Plan oben) stehen würde.
Wenn Du die Häuser so weit versetzt errichten möchtest, muss dein Haus sehr weit in den Süden, so dass Du nur noch wenig Gartenfläche hast, dafür einen riesigen Vorgarten. Und wenn Du dann noch Fenster Richtung Osten planst, wird das Grundstück deiner Eltern bei einem eventuellen Verkauf sehr unattraktiv, weil Du dann immer in den Nachbargarten schauen kannst. Solltest Du kein TinyHouse wollen, sehe auch ich nur das eventuell versetzte Dopplhaus als sinnvolle Bebauung.
 
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