Soweit auch ich weiß, ist es so, dass ein anderer nachfolgender Nachbar diese Garage dann nicht mehr hinnehmen muss, selbst wenn du dich mit dem aktuellen Nachbarn einigst - ich bin da aber kein Experte. Unsere Garage steht teilweise auf dem Grundstück der Nachbarn und dafür haben sie ein Stück von unserem Grundstück zur Nutzung bekommen damals; diese Vereinbarung wurde zwischen dem Vorbesitzer unseres Hauses und den aktuellen Nachbarn geschlossen. Wir haben das so übernommen und auch so belassen, aber wir hätten die Vereinbarung auch auflösen können. Sollten drüben aber mal die Besitzer wechseln, könnten die darauf bestehen, diese Vereinbarung rückgängig zu machen. Dann müssten wir die Garage rückbauen und sie müssten uns unser Gartenstück wiedergeben. Es ist bei uns aber keine Baulast eingetragen, lediglich im Kaufvertrag war ein Hinweis auf diese Sache gegeben.
Ähnlich verhält es sich auch mit Bäumen, die unzulässig groß sind und zu nah am Zaun stehen. Auch hier kann ein neuer Nachbar verlangen, dass der Baum entfernt wird. ZB haben unsere Nachbarn eine riesige Thuja (so hoch wie unser Haus und wir haben 2 OG´s), die fast direkt an der Grenze steht. Wir hätten deren Fällung verlangen können in einer bestimmten Frist (haben wir nicht gemacht und haben wir auch nicht vor).
Ich finde, das ist ein nicht zu unterschätzender Faktor, zu dem man sich beraten sollte. Sollte es wirklich so zutreffen, dann würde ich an eurer Stelle die Garage einfach direkt korrekt bauen und somit etwaigem Ärger in der Zukunft aus dem Weg gehen.