Also doch 0,15 - habe ich mich doch nicht verlesen
Ja, 0,15 ist richtig.
<Übertreibung> Da der Bebauungsplan nach Inkrafttreten der Planzeichenverordnung aufgestellt wurde, wonach die Geschossflächenzahl als Dezimalzahl innerhalb eines Vollkreises darzustellen ist, liegt ein Widerspruch zwischen Zeichenerklärung und Plandarstellung vor, der mindestens diese Festsetzung, wenn nicht sogar den gesamten Plan unwirksam werden lässt.</Übertreibung>
Leider ist weder der textliche Teil noch die Begründung zum Bebauungsplan veröffentlicht. Vielleicht ließen sich hier noch Hinweise auf die - zumindest aus heutiger Sicht - absurd niedrige Geschossflächenzahl finden. Frag' mal bei der Gemeinde nach, ob daran wirklich noch festgehalten wird. Bei unpassender Antwort machst Du mal auf den o.g. Widerspruch aufmerksam.
Du kannst es auch deinem Bauvorlageberechtigten überlassen. Der wird schon bei nicht allzugroßer Überschreitung vernünftige Gründe für eine Befreiung formulieren können. Je nach Risikobereitschaft stellt man auch erst eine Bauvoranfrage.
Aber wenn Du Dir sowieso ein kleines Haus vorstellen kannst, dürfte auch das machbar sein. Kerstin, Yvonne, ihr seid doch geniale Grundrissentwerfer. Plant doch einfach mal mit den Maßen und der Treppe des Kellers einen Eingeschosser mit Staffelgeschoss (Badezimmer und Ankleide wären ja keine Aufenthaltsräume) im Bauhausstil.