Ich fasse mal zusammen:
- Bebauungsplan aus den 60igern
- Geschossflächenzahl von 0.15
Wir haben nun 2019: Heute gilt eher das Gegenteil - man soll nicht Land "verschwenden", sondern gut nutzen. Ich denke kaum, dass sich eine Geschossflächenzahl aus den 60igern heute noch so fundiert "durchsetzen" lässt. Entweder gibt es einen angepassten Bebauungsplan (immerhin sind über 50 Jahre ins Land gestrichen) oder es wird über die "Hilfsgrösse Ausnahme" auf dem informellen Weg in die heutige Zeit gelenkt.
Ich wäre da guten Mutes - und eine Voranfrage beim Bauamt hätte ich schon lange gemacht - entweder informell über den Architekten oder direkt.