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Escroda
Dann bestätige doch bitte, dass es sich definitiv nicht um eine Verwechselung mit der Grundflächenzahl handelt. Die Nachbarn im Norden überschreiten sicher beides. Drei weitere Grundstücke hätte ich auch noch im Verdacht. Einer Befreiung würde ich daher gute Chancen einräumen.Den B Plan habe ich
Am Besten stellst Du Bild und Text vom Bebauungsplan hier ein.
Hinzurechnung von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen wäre nach Baunutzungsverordnung 1962/1968 sowieso Standard.da ist nix davon erwähnt
Mit bestehenden Kellermaßen, leicht verändertem Bestandsgrundriss und Staffelgeschoss sehe ich sogar gute Lösungsmöglichkeiten ohne Befreiung. Allerdings steht in deinem Eigenzitat in #2 "Kinder" - Plural - wie viele sollen's denn werden?kubistische Bauformen
Wenig Nutzen, schlecht für die Geschossflächenzahl. Die Überdachung sollte man auf einen Zeitpunkt nach der Bauabnahme verschieben.Überdachte Terrassen