Nur um das kurz zu ergänzen:
Bei 5 Kindern in Bayern:
- 60.000,- Baukindergeld Bund
- 15.000,- Baukindergeld Bayern
- 10.000,- Eigenheimzulage Bayern
Das sind 85.000,-. Die Kosten für einen kurzfristigen Zwischenerwerb eines Dritten sehe ich da wieder "locker amortisiert".
Spekulationssteuer sehe ich auch kein Problem, da sich der Verkehrswert in der kurzen Zeit wohl kaum erhöht.
Muss die KfW eben auch eine Förderung bei einem "Zwischenerwerb" von bis zu ??6 Monaten?? ausschließen? Oder wenn zwischen der weiteren Übertragung nicht mindestens 2 Jahre liegen.
Dafür gibt es aber ggf. keinen Bedarf.
Wie viele Fälle gibt es denn mit Familien mit 3 Plus Kinder, die noch nicht selber in einer eigenen Immobilie wohnen?
Solche Großfamilien, die bis dahin nur zur Miete wohnen sind wohl recht rar.
Ich werde diesbezüglich mal bei der KfW anfragen.
Eine Frage dahingehend, ob ein kurzfristiger Zwischenerwerb "förderschädlich" ist, müssen die m. E. auch beantworten.
Wieso auch nicht? Die müssen doch anhand von Sachverhalten Aussagen zur Förderfähigkeit treffen.
Da können Sie wohl kaum sagen: "Verraten wir Ihnen nicht".
Wenn die sagen, dass das nicht förderfähig ist, dann sollten die Bitte mal den Grund nennen.
In Bayern ist das recht einfach, da ist das ganze in einer "Förderrichtlinie" geregelt. Was da steht gilt. Steht was nicht drinnen, kann keiner sagen: Aber wir machen es anders.
Bei der KfW sind die Förderfähigkeiten in einem "Merkblatt" geregelt, dass sich nach Gutdünken täglich ändern kann....ich sag nur "Erwerb zwischen Verwandten"....nd die Frau ist ja mit dem Ehemann verwandt im gerader Linie "uha".
Und laut Angabe der KfW handelt es sich bei den jetzigen Regelungen nur um eine Klarstellung/Konkretisierung der Förderrichtlinien. Wenn es nur eine "Konretisierung" ist, wieso werden dann die Anträge vor dem 17.05. noch durchgelassen? Das sind dann die wahren Begünstigten? Denen hätte man doch auch bereits sagen können: Ne, steht zwar explizit nicht da, aber Erwerb von Verwandten" wird nicht gefördert.
Falls die Förderfähigkeit dann bejah wird, könnten dann die Familien mit 1-2 Kindern wieder "aufschreihen", dass das unfair sei, da bei Ihnen die Kosten wohl die Förderung übersteigen.
Ganz ehrlich, es war ja, wie wohl auch bei Rudlof86 einfach Glück und Zufall, dass man das Baukindergeld bekommen würde. Man ist eben in ein bestimmtes Muster gefallen...dies dann zu neiden?
Und wie bei Rudolf86 ist es eben nicht so, dass man mal eben ein Haus "geschenkt" kauft...wir müssen es genauso finanzieren wie alle anderen auch.
Aber wo hört es auf mit "unfair" sein und dem Verdacht/dem Vorwurf, es würden Leistungen erschlichen?
Da kann ich auch ganz krass sagen:
Meines Erachtens müssten Familien von der Förderung ausgeschlossen werden, deren Kinder im Förderzeitraum geboren oder kurz vorher gezeugt werden. Hier kann man auch unterstellen, die haben ja nur ein Kind bekommen, um das Baukindergeld abzugreifen.