Baukindergeld - Auslegung neue Förderrichtlinie

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Zuletzt aktualisiert 23.01.2025
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A

Alfgard

Das mit dem "keinen Rechtsanspruch" scheinen hier alle so zu verstehen, dass die einfach sagen können: "Ihr kriegt es nicht".

Das "kein Rechtsanspruch" bezieht sich aber auf die Fördersumme.

Ist diese ausgeschöpft, besteht kein "Rechtsanspruch".

Wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen und noch Fördermittel vorhanden sind, besteht natürlich ein Anspruch.

Wäre ja schön, wenn die KfW sagen könnte: Klar, sie erfüllen alle Fördervoraussetzungen, es ist auch noch Geld da, aber ihr Gesicht gefällt uns nicht.....machen können sie jetzt nichts, da es ja keinen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt."
 
tomtom79

tomtom79

Dreist wie die Leute die sie durch die Änderung nicht bekommen hier heulen..

Ihr kauft von euren Eltern ein Haus erhaltet dafür einen Gegenwert und erbt irgendwann hoffentlich nicht zu früh das Haus/Teil und heult jetzt rum das ihr nicht noch mehr Fördergelder abräumt.

Dieses Fördergeld hat aktuell nur dazugeführt die Preise in die Höhe zu treiben.
 
R

Rudolf86

Erstens: Was heißt hier "dreist"? Und zweitens: Was heißt "noch mehr Fördergelder"? Es ist absolut nicht dreist, sondern extrem unfair! Wir waren die Berechtigten! Andere in der gleichen Situation, wurden in den letzten 1 1/2 Jahren gefördert. Es ist nicht dreist - sondern einfach nur ungerecht!

Und was soll der Satz mit "noch mehr Fördergelder"??? Von wo willst du denn wissen ob jemand von uns schon irgendwelche Fördergelder erhalten hat? Ich jedenfalls, habe überhaupt noch keine Fördergelder bekommen. Wie ich schon sagte, alles nur Neid. Des Deutschen Beste Tugend.
 
A

apokolok

Sorry Rudolf, aber es ist auch mal gut.
Ich habe kurz vor dem Baukindergeld gekauft.
Heule ich jetzt hier rum, dass ich nichts bekommen habe?
Ist genauso ungerecht.
So ist das Leben aber, lernt man i.d.R. bereits in der Kita.
P.S. 190.000€ für eine Doppelhaushälfte sind hier entweder ein Geschenk oder nur ein Traum. Mit Faktor 3 kommt es langsam hin.
 
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