A
Alfgard
Das mit dem "keinen Rechtsanspruch" scheinen hier alle so zu verstehen, dass die einfach sagen können: "Ihr kriegt es nicht".
Das "kein Rechtsanspruch" bezieht sich aber auf die Fördersumme.
Ist diese ausgeschöpft, besteht kein "Rechtsanspruch".
Wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen und noch Fördermittel vorhanden sind, besteht natürlich ein Anspruch.
Wäre ja schön, wenn die KfW sagen könnte: Klar, sie erfüllen alle Fördervoraussetzungen, es ist auch noch Geld da, aber ihr Gesicht gefällt uns nicht.....machen können sie jetzt nichts, da es ja keinen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt."
Das "kein Rechtsanspruch" bezieht sich aber auf die Fördersumme.
Ist diese ausgeschöpft, besteht kein "Rechtsanspruch".
Wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen und noch Fördermittel vorhanden sind, besteht natürlich ein Anspruch.
Wäre ja schön, wenn die KfW sagen könnte: Klar, sie erfüllen alle Fördervoraussetzungen, es ist auch noch Geld da, aber ihr Gesicht gefällt uns nicht.....machen können sie jetzt nichts, da es ja keinen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt."