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Und was hat der dafür getan, wenn das Passen auf Eure Wünsche zu prüfen da nicht mit drin war ?Der komplette Vertrag wurde schon von einem RA geprüft - wollte nicht noch mal 220 €/netto die Stunde zahlen.
Vergiß´ es. Wenn Ihr sonst leer ausgingt, weil die Fördermaßnahme dann enden würde, das ginge vielleicht noch. Aber dafür, daß Ihr im nächsten Bemessungsjahr "zu viel verdient" habt, von ihm einen Schadenersatz zu erwarten, das ginge wohl zu weit. Und ohne eine Pönale macht eine Garantie wohl kaum Sinn.Allerdings wollen wir den Absatz so formulieren, dass Bezugsfertigkeit in jedem Fall in 2020 sein muss, da wir ansonsten kein Baukindergeld bekommen.
Also: abhaken. Plane worst case, d.h. das Haus um die Fördersumme kleiner (oder die Bankfinanzierung entsprechend höher) - das scheint mir leider der vernünftigste Rat zu sein.