und wie reagiert die Bank bei einer Trennung bzgl. Schuldnerhaftentlassung ?
Interessiert die Bank der Wisch vom Notar ?
1) eine Schuldhaftentlassung wird immer geprüft und ist nicht garantiert
2) wenn Teile des Darlehens (hier Haus) auch der potenzielle Miteigentümer aufnehmen muss, dann sollte er auch Zugriff auf das Haus bzw. deren Vermögenswerte haben. Hier kann man, so die Eigentumsverhältnisse bzw. Anteile nicht bekannt sind, oder im Nachhinein nach Tilgungsstand geklärt werden sollen eine Eigentümergrundschuld in Abteilung 3 im Nachrang eingetragen werden, so dass immer der Zugriff bestehen bleibt. Diese sichert zu, dass im Falle einer Trennung der Eigentümer ohne Klärung der finanziellen Situation das Haus nicht einfach so verkaufen kann.
3) ohne Grundstück Absicherung ist das Problem der Zugriff auf das Objekt, bzw. erworbene Miteigentumsanteile, obwohl man den Kredit ggf. über Jahre mit abbezahlt hat und ohne Darlehensbeteiligung besteht das Problem ggf. darin, dass einer das Darlehen von vorne herein nicht allein bekommt, was ja im Nachgang das Hauptproblem für eine Schuldhaftentlassung darstellten kann.
3) war die Frage hier eher nicht die nach der Darlehensnehmerschaft, sondern Aufteilung der Anteilswerte, zumal sich bei gleichen Anteilen und 2 Darlehensnehmerschaften im Falle einer Trennung dieses Problem immer stellt. Hier kann taktisch im Vorfeld nichts geheilt werden.
4) die Nutzung der Immobilie wird durch die anteilige Beteiligung an den Zinskosten vergütet, während die Tilgung und ein ggf. auftretender Wertzuwachs Vermögenswerte schafft, an denen man schon grundbuchlich abgesichert beteiligt sein sollte.
Wie schon beschrieben, ohne Anwalt/Notar geht da gar nichts, soll das individuell entsprechend der Lebenssituation abgesichert sein und da ist für einen der Weg, die Lösung und Absicherung der beste und für jemanden anderen ein anderer Weg!